Neues Antragsverfahren und neues Gesicht

Paderborn (pdp). Erzbischof Hans-Josef Becker hat zum 1. Januar 2021 die neue “Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids” im Kontext von Missbrauch durch Kleriker und Laien im kirchlichen Dienst des Erzbistums Paderborn in Kraft gesetzt. Durch die Weiterentwicklung des bisherigen Verfahrens orientieren sich Anerkennungsleistungen jetzt an Schmerzensgeldern, die staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannt haben.

Über die Höhe der Leistungen im Einzelfall entscheidet für alle deutschen Diözesen die neu konstituierte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Im Erzbistum Paderborn hat zudem ein neuer Interventionsbeauftragter seine Aufgabe angetreten: Thomas Wendland unterstützt die Arbeit der unabhängigen Ansprechpersonen für sexuellen Missbrauch im Erzbistum und koordiniert federführend in einem angezeigten Missbrauchsfall alle notwendigen Maßnahmen.

Die “Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids” stellt im Erzbistum eine Weiterentwicklung des bisher geltenden verbindlichen Rechtsrahmens dar: Personen, die als Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch durch einen Kleriker oder Beschäftigten im kirchlichen Dienst des Erzbistums erlebt haben, können Anerkennungsleistungen nach dem neuen Verfahren beantragen – auch Betroffene, die bereits Leistungen erhalten haben.

Ansprechpersonen unterstützen

Wer einen Antrag stellen möchte, kann sich an eine der beiden unabhängigen Ansprechpersonen des Erzbistums Paderborn wenden: Rechtsanwältin Gabriela Joepen in Paderborn (missbrauchsbeauftragte@joepenkoeneke.de, Tel. 0160 / 702 41 65) und Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Rehborn in Dortmund (missbrauchsbeauftragter@rehborn.com, 0170 / 844 50 99).

Die beiden von Erzbischof Hans-Josef Becker ernannten Missbrauchsbeauftragten sind Ansprechpersonen für alle Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger oder erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeitende im kirchlichen Dienst des Erzbistums. Sie unterstützen Betroffene auch beim Beantragen von Anerkennungsleistungen.

Betroffene, die bereits in der Vergangenheit Anerkennungsleistungen erhalten haben, können einen Folgeantrag nach dem neuen Verfahren stellen – die bereits gezahlten Leistungen werden dabei entsprechend berücksichtigt. Alle Antragsformulare können hier heruntergeladen werden

erzbistum-paderborn.de/beratung-hilfe/hilfe-bei-missbrauch »

Thomas Wendland ist neuer Interventionsbeauftragter

Die beiden unabhängigen Missbrauchsbeauftragten werden vom Interventionsbeauftragten aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Paderborn heraus unterstützt. In einem angezeigten Missbrauchsfall koordiniert er federführend alle notwendigen Maßnahmen. Thomas Wendland hat diese Aufgabe als Leiter des Teams Intervention jetzt übernommen. Zuletzt war er im Generalvikariat sowohl für Priesterbegleitung und Qualitätssicherung als auch für Beschwerde- und Konfliktmanagement zuständig. Jetzt tritt er als Interventionsbeauftragter die Nachfolge von Dr. Petra Lillmeier an, die zunächst Missbrauchsbeauftragte und seit Ende 2018 Interventionsbeauftragte im Generalvikariat war. Sie übt nun weiter ihre bisherige Tätigkeit am Institut für Lehrerfortbildung (IFL) aus. Das Team Intervention wird in Kürze zusätzliche Verstärkung durch die Mitarbeit einer weiteren Person erhalten.
Viel Kompetenz und Feingefühl nötig

„Dr. Petra Lillmeier hat die Aufgabe als Interventionsbeauftragte mit Umsicht, hohem Einsatz und großem Einfühlungsvermögen wahrgenommen. Ich danke ihr für ihr Engagement“, sagt Generalvikar Alfons Hardt. „Zugleich freue ich mich, dass wir mit Thomas Wendland einen erfahrenen und besonnenen Nachfolger für Dr. Lillmeier gewinnen konnten. Die Aufgabe als Interventionsbeauftragter erfordert viel Kompetenz und Feingefühl. Ich wünsche Thomas Wendland für diese oft schwierige Herausforderung alles Gute.“

Der neue Interventionsbeauftragte ist sich der Tragweite seiner neuen Tätigkeit bewusst: „Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch ist eine zentrale Aufgabe in einer Zeit, in der Kirche vor einem großen Glaubwürdigkeitsproblem steht. Ich nehme diese Herausforderung mit Respekt, aber auch mit großer Motivation an“, so Wendland.

Bericht: Maria Aßhauer

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Neues Antragsverfahren und neues Gesicht
Seit Januar 2021 gilt im Erzbistum Paderborn die neue "Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids". Zudem konnte Generalvikar Alfons Hardt (r.) Thomas Wendland als neuen Interventionsbeauftragten willkommen heißen. Foto: Ronald Pfaff/Erzbistum Paderborn.