Rückkehr zum Click & Meet im Einzelhandel

Kreis Paderborn (krpb). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat per Allgemeinverfügung festgestellt, dass der Kreis Paderborn den Schwellenwert der Sieben-Tages-Inzidenz von 150 im Sinne des neuen Infektionsschutzgesetzes unterschritten hat und deshalb die schärferen Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für den Einzelhandel ab dem 7. Mai außer Kraft treten. Ab dem kommenden Freitag kann der Einzelhandel zu Click & Meet zurückkehren: Einkaufen mit Termin und Vorweisen eines negativen Schnelltests ist grundsätzlich möglich. Für Geimpfte und Genesene gibt es Erleichterungen.

In der Coronaschutzverordung NRW sind nach § 4 Abs. 5 Personen, die geimpft oder genesen sind, negativ Getesteten gleichgestellt. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt deshalb den Nachweis eines negativen Testergebnisses.

Wie man die Immunisierung nachweisen kann, regelt die Coronaschutzverordnung NRW.

Diese kann nachgewiesen werden durch

• den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff

• den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt

• Nachweis eines positiven Testergebnisses mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen also einen Termin vereinbaren, brauchen aber keinen negativen Schnelltest vorweisen. Die Impfung kann durch Vorlage des gelben Impfpasses nachgewiesen werden. Genesene müssen den Laborbefund mitbringen. Für alle gilt: Die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) tragen und die Mindestabstände einhalten. Die einfache Rückverfolgbarkeit von Kontakten ist sicherzustellen.

All diese Auflagen gelten nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs (priorisierte Läden laut § 28 b des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes) wie Supermärkte, Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese waren und sind geöffnet. Man braucht weder einen Termin vereinbaren noch sich zuvor testen lassen. Aber auch hier muss eine Maske getragen und die Mindestabstände eingehalten werden.

Die Corona-Notbremse greift im Kreis Paderborn seit Samstag, 24. April 2021.

Alle Infos: kreis-paderborn.de »

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Rückkehr zum Click & Meet im Einzelhandel
Ab Freitag, 7. Mai 2021: Rückkehr zum Click & Meet im Einzelhandel im Kreis Paderborn Foto: Pixabay