Geflügelpest: Sperrgebiet wird aufgehoben

Kreis Paderborn (krpb). Insgesamt fünf Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelpest wurden seit dem 3. März dieses Jahres im Kreis Paderborn festgestellt. Für vier der Ausbruchsgeschehen hat das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen die Sperrbezirke rund um die betroffenen Geflügelhaltungen bereits aufgehoben. Mit Wirkung zum 7. Mai wird nun auch der Sperrbezirk rund um das letzte Ausbruchsgeschehen in Delbrück-Westenholz, das am 14. April amtlich bestätigt wurde, aufgehoben. Möglich ist dies, da bei den klinischen Untersuchungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiete keinerlei Auffälligkeiten festgestellt wurden. "Das ist ein sehr ermunterndes Zeichen. Doch noch sind nicht alle Restriktionen für Geflügelhalter aufgehoben", mahnt Dr. Marlies Bölling, stellvertretende Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. So gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet die Aufstallpflicht. Außerdem ist weiterhin ein Beobachtungsgebiet rund um Delbrück-Westenholz in Kraft, in dem für Geflügelhalter Einschränkungen für den Transport von Tieren, Fleisch oder Eiern gelten.

"Die Regelungen in einem Beobachtungsgebiet sind weniger restriktiv als in einem Sperrbezirk, sodass die jetzige Aufhebung des letzten Sperrbezirks für viele Geflügelhalter Erleichterungen mit sich bringt", so Dr. Bölling. Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen für den Transport sind auf der Informationsseite des Kreises zur Geflügelpest unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest zu finden. Außerdem wird auf dieser Seite am Freitag, 7. Mai, eine interaktive Karte eingestellt, mit deren Hilfe jeder Geflügelhalter feststellen kann, ob er in dem Beobachtungsgebiet liegt.

In dem ab dem 7. Mai gültige Beobachtungsgebiet liegen insgesamt 536 Geflügelhaltungen. 373 dieser Geflügelhaltungen halten zwischen 1 und 99 Tieren. 54 Betriebe halten zwischen 100 und 999 Tiere. Ebenfalls 54 Betriebe halten zwischen 1.000 und 9.9999 Tieren und 55 Betriebe im Beobachtungsgebiet halten je über 10.000 Tiere.

Hintergrund:
Bei insgesamt fünf Ausbrüchen im März/April hatte das Friedrich-Loeffler-Institut die hoch ansteckende Form, das Influenza Virus A, Subtyp H5N8, nachgewiesen. Nach der Geflügelpestverordnung werden bei einem solchen Ausbruch ein Sperrbezirk rund um den Ausbruchsherd sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Ziel ist es, die Ausbreitung des hoch ansteckenden Geflügelpesterregers zu verhindern und die Landwirtschaft vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Die Geflügelpestverordnung schreibt deshalb auch bei einem amtlichen Verdachtsfall die Tötung des gesamten Geflügelbestandes des betroffenen Halters vor. Insgesamt mussten rund 315.000 Tiere getötet werden.

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Geflügelpest: Letztes Sperrgebiet wird aufgehoben
Geflügelpest: Letztes Sperrgebiet wird aufgehoben. Foto:Pixabay