Geflügelpest: Restriktionszonen aufgehoben

 


PRESSEMITTEILUNG
- 03.01.22 –


Geflügelpest: Alle Restriktionszonen werden aufgehoben
Aufstallpflicht bleibt im gesamten Kreis bestehen – Ansteckungszeit noch nicht vorbei

Kreis Paderborn (krpb). Gute Nachrichten für Geflügelhalter im Raum Delbrück: Zum 3. Januar können alle verbliebenden Restriktionszonen rund um die Geflügelpest-Ausbrüche aufgehoben werden. Die Aufhebung ist möglich, da bei den klinischen Untersuchungen seitens des Kreisveterinäramtes keinerlei weiteren Auffälligkeiten festgestellt werden konnten. Dies ist ein Grund zum Aufatmen, aber noch nicht zur Entwarnung, betont Dr. Elisabeth Altfeld, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn. „Vor kurzem wurde bei einer toten Wildente Geflügelpest festgestellt. Das heißt, der Erreger ist immer noch in unserer Region aktiv und könnte auch wieder durch Wildvögel in Geflügelhaltungen eingetragen werden“, erklärt Dr. Altfeld. Daher sei weiterhin äußerste Vorsicht geboten.

Die Aufstallpflicht gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet. Biosicherheitsmaßnahmen, die das Eintragen des Erregers über Kleidung, Futter und ähnliches verhindern, sind von allen Geflügelhaltern strengstens einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen. Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen des Friedrich-Loeffler-Instituts finden sich auch auf der Sonderseite des Kreises zur Geflügelpest unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest. Außerdem gelten weiterhin für den gesamten Kreis verschärfte Regeln für den Handel im Reisegewerbe: Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – dürfen gewerblich nur abgegeben werden, wenn die Tiere vorher von einem Tierarzt oder -ärztin klinisch auf Geflügelpest untersucht wurden. Enten und Gänse müssen zusätzlich auch noch getestet werden. Das Ergebnis der Laboruntersuchung darf beim Zeitpunkt des Transportes nicht älter als vier Tage sein. Die Bescheinigung ist beim Transport mitzuführen. Auch wird das Verbot von Vogelausstellungen aller Art zunächst bis zum 31. Januar 2022 verlängert. Das Kreisveterinäramt rät Hobby-Haltern weiterhin dringend, zurzeit auf den Tausch oder die Abgabe von Geflügel zu verzichten. Alle Geflügelhalter müssen ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt verständigt werden.

Das Ausbruchsgeschehen im Kreis Paderborn
Am Mittwoch, 17. November hat der Kreis Paderborn über den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch in einer Haltung in Delbrück-Westenholz informiert. 7.400 Puten mussten vorsorglich getötet werden. Am Donnerstag, 18. November, hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), den Ausbruch amtlich bestätigt. Gleichzeitig bestätigte das FLI einen zweiten Ausbruch. Im zweiten Fall ist eine Junghennen-Aufzucht in Delbrück-Westenholz betroffen. Der gesamte Bestand von rund 43.000 Junghennen musste getötet werden. Eine Woche später, am 26. November wurde der dritte Fall bestätigt. 3.700 Enten und 9.000 Junghennen einer Geflügelhaltung in Delbrück-Sudhagen mussten getötet werden. Der vierte und fünfte Fall wurden am 1. Dezember bestätigt. In einem Betrieb in Delbrück Steinhost mussten rund 4.600 Enten sowie 6.300 Hühnerküken getötet werden. Zeitgleich war eine Hobbyhaltung in Delbrück-Sudhagen betroffen. Hier mussten 53 Tiere getötet werden. Zwei Tage später, am 3. Dezember, wurden ein Ausbruch in Delbrück-Steinhorst und ein Ausbruch in Delbrück-Sudhagen bestätigt. In Steinhorst mussten 1.600 Enten und 1.500 Junghennen und in Sudhagen 300 Enten und ca. 15.000 Junghennen getötet werden. Bei allen Ausbrüchen handelt sich um die hoch ansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1. Um jeden Ausbruch wurde eine Schutzzone (mit einem Radius von 3 Kilometern) und eine Überwachungszone (mit einem Radius von 10 Kilometern) um den jeweiligen Ausbruch erlassen. Insgesamt befanden sich 721 Geflügelhaltungen in den Restriktionszonen mit insgesamt rund 2.070.000 Tieren.

Fund toter Wildvögel und Kontakt zum Veterinäramt

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den Fund von toten Wildvögel dem Kreisveterinäramt zu melden. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass sich das Virus weiter unter der wilden Population verbreitet. Die toten Tiere sollten nicht angefasst werden, um nicht unbeabsichtigt den Virus weiter zu verbreiten! Bürgerinnen und Bürger und Geflügelhalter, die einen Verdacht auf Geflügelpest melden wollen, erreichen das Kreisveterinäramt unter der Nummer 05251 308-3952 oder -3953 oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de. Außerhalb der Dienstzeiten können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955-7676-0 erreicht werden.

Aktuelle Informationen zum Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn unter

kreis-paderborn.de/gefluegelpest »

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Geflügelpest: Restriktionszonen aufgehoben
Geflügelpest: Alle Restriktionszonen werden aufgehoben, Aufstallpflicht bleibt im gesamten Kreis bestehen