Wer muss den Führerschein umtauschen?

Erstellt von Michaela Pitz

Kreis Paderborn (krpb). Viele besorgte Anrufe erreichen derzeit das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn: Hätte ich meinen Führerschein bereits umtauschen müssen? Verliert der jetzt seine Gültigkeit? "Vom Führerscheinumtausch betroffen ist erst einmal nur ein kleiner Personenkreis", informiert der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn, Jürgen Niggemeyer.

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise: Zunächst wird die Umtauschpflicht nach Geburtsjahrgängen organsiert, später dann nach dem Ausstelldatum. Diese Staffelung soll die Bundesdruckerei, aber auch die Fahrerlaubnisbehörden entlasten. Eng wird es im Januar dieses Jahres lediglich für alle, die noch mit einem grauen oder rosafarbenen Führerschein unterwegs sind und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 zählen: Diese Führerscheine verlieren am Mittwoch, den 19. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch "nur" auf das Führerscheindokument und nicht auf die Fahrerlaubnis. Betroffene dürfen zwar weiter mit dem PKW oder Motorrad unterwegs sein, "begehen aber eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Kontrolle müssen sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Das ist nicht dramatisch, aber ärgerlich und vermeidbar", bekräftigt Niggemeyer. Auch besteht kein Grund zur Panik: "Wer uns seine Unterlagen in den nächsten Tagen zukommen lässt, der erhält zeitnah ein vorläufiges Dokument, mit dem auch über den 19. Januar hinaus die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann", so Niggemeyer.

Wer möchte, kann seinen alten Führerschein behalten, der jedoch entwertet wird. Die Kosten des Umtausches liegen bei rund 30 Euro. Der EU-Kartenführerschein ist befristet auf 15 Jahre. Aber auch diese Befristung hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun. Der Ablauf bezieht sich lediglich auf den Führerschein, also den physischen Nachweis, dass man fahrberechtigt ist.

Das Straßenverkehrsamt hat bereits vor mehreren Wochen allen betroffenen Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958, die ermittelt werden konnten, die vollständigen und bereits vorausgefüllten Antragsunterlagen auf dem Postweg zugesandt. Sie müssen die Antragsunterlagen nur noch unterschreiben und zusammen mit einem biometrischen Passbild, der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie dem Original-Führerschein an das Straßenverkehrsamt senden. Das Anschreiben kann in der Zwischenzeit mitgeführt werden, um den beantragten Umtausch nachzuweisen.

Wer kein Schreiben bekommen oder dieses verlegt hat, kann die Unterlagen per Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de anfordern. Dabei muss der vollständige Name, das Geburtsdatums und gegebenenfalls der Geburtsname mitgeteilt werden.

Auch online kann der Antrag im Serviceportal des Kreises ugestellt werden unter

kreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag »

Dabei kann das biometrische Passbild und die Kopie des Ausweises hochgeladen werden. Lediglich der alte Papierführerschein muss noch per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden, um dort entwertet zu werden.

Im Laufe dieses Jahres müssen zudem Personen der Geburtsjahrgänge 1959 - 1964, die aktuell noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, ihre Fahrerlaubnis umtauschen. Diese Führerscheine verlieren am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Auch diesem Personenkreis hat das Straßenverkehrsamt die Antragsunterlagen bereits fast vollständig zukommen lassen.

Hintergrund:

Stufenmodell des Bundes zum Führerschein-Umtausch

1. Umtauschzeiten für alte Papierführerscheine. Diese richten sich nach dem Geburtsjahr.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers,  Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953, 19.01.2033

1953-1958, 19.01.2022

1959-1964, 19.01.2023

1965-1970, 19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

2. Umtauschzeiten für Kartenführerscheine Diese richten sich nach dem Ausstellungsjahr.

Ausstellungsjahr, Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001, 19.01.2026

2002-2004, 19.01.2027

2005-2007, 19.01.2028

2008, 19.01.2029

2009, 19.01.2030

2010, 19.01.2031

2011, 19.01.2032

2012-18.01.2013, 19.01.2033

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Wer muss 2022 den Führerschein umtauschen?
Wer muss 2022 den Führerschein umtauschen? Graue oder rosarfarbene Papierführerscheine für Inhaber der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis 19. Januar umgetauscht werden.