Aktion: Beteiligung an Lärmplanung

Paderborn (ip). Die Stadt Paderborn bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen umfasst, um die Lärmbelastung zu mindern und ruhige Gebiete zu schützen. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe zuständig, erklärt die Verwaltung.
 

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet demnach die Mitgliedstaaten in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und wenn nötig zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist vorgesehen, die Öffentlichkeit in zwei Phasen zu beteiligen. Grundlage für die laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Die Stadt Paderborn bietet Bürgerinnen und Bürgern vom 01.03.2024 bis 17.03.2024 die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und Anregungen abzugeben. Hierfür nutzt die Stadt Paderborn das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weiterführende Informationsmöglichkeiten zur Lärmaktionsplanung finden Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Paderborn „Mein DigiPort“

Hier geht es zur Beteiligung: https://www.paderborn.de/laermaktionsplan

Quelle: https://www.paderborn.de/

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Aktion: Beteiligung an Lärmplanung
Weiterführende Informationsmöglichkeiten zur Lärmaktionsplanung finden Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Paderborn „Mein DigiPort“