Nationalpark: Wahlunterlagen werden verschickt

Kreis Paderborn (krpb). Der Bürgerentscheid zum geplanten Nationalpark Egge rückt näher. Er muss spätestens drei Monate nach dem entsprechenden Kreistagsbeschluss Mitte März durchgeführt werden. Durch den Kreis Paderborn wurden nun die Abstimmungsunterlagen erstellt.

Diese werden voraussichtlich ab Dienstag, 21. Mai 2024, direkt nach Pfingsten, an jede abstimmungsberechtigte Person im Kreis Paderborn, die in den Abstimmungsverzeichnissen der Städte und Gemeinden des Kreis Paderborn eingetragenen sind, verschickt.

Dies geschieht Kommune für Kommune in der Reihenfolge des Alphabets. Sprich: Zuerst erhalten die Wählerinnen und Wähler in Altenbeken ihre Unterlagen, zuletzt die Bürgerinnen und Bürger in Salzkotten. Bis Anfang Juni sollten alle Briefe zugestellt sein.

Abgestimmt wird ausschließlich per Briefwahl über die Frage „Soll sich der Kreis Paderborn beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung des zweiten Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion bewerben?“. In dem Schreiben enthalten ist die Abstimmungsbenachrichtigung einschließlich sämtlicher erforderlicher Unterlagen: der Stimmschein mit eidesstattlicher Erklärung, der Stimmzettel, einen grünen Stimmzettelumschlag, einen mit der Anschrift des Landrates des Kreises Paderborn versehenen gelben Abstimmbriefumschlag sowie ein Merkblatt für die Briefwahl.

Der Stimmbriefumschlag mit Inhalt muss rechtzeitig wieder bei der Kreisverwaltung eingehen, spätestens am Mittwoch, 12. Juni 2024, um 12 Uhr. Die Auszählung erfolgt unmittelbar nach Fristende, wobei das Ergebnis bis Mittwoch, 18. Juni 2024, vom Abstimmungsleiter, Landrat Christoph Rüther, festgestellt und öffentlich bekannt gemacht wird.
Der Bürgerentscheid ist positiv entschieden, wenn zum einen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für den Entscheid votiert hat und zum anderen diese mindestens 15 Prozent der Bürger des Kreises Paderborn darstellt. Sofern diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Kreistages durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.
Weitere Informationen

In das Abstimmungsverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am zweiundvierzigsten Tage – 30. April 2024 – vor der Abstimmung feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Abstimmberechtigt ist, wer am Stimmtag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag – 27. Mai 2024 - vor der Wahl in dem Stimmgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Stimmgebiets hat. Von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis einzutragen sind auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

Die Abstimmungsverzeichnisse werden in der Zeit vom 3. bis 6. Juni während der Öffnungszeiten in den entsprechenden Bürgerbüros oder Servicestellen der Städte und Gemeinden des Kreise Paderborn für jedermann öffentlich auslegen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreise Paderborn hier unter www.kreis-paderborn.de/buergerentscheid-nationalpark-egge bzw. im Amtsblatt des Kreises Paderborn, das am Mittwoch, 22. Mai erscheinen wird.

Abstimmungsberechtigte, die keine Abstimmbenachrichtigung erhalten haben, aber glaubt nachweisen können, dass sie keine Abstimmunterlagen erhalten haben, können ab dem 3. Juni 2024 bei der Kommune, in der diese Personen jeweils ihren Wohnsitz haben, Ersatzabstimmunterlagen erhalten und einen neuen Abstimmschein beantragen.

 

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Nationalpark: Wahlunterlagen werden verschickt
Die Wahlunterlagen zum Bürgerentscheid zu dem geplanten Nationalpark Egge werden verschickt. Foto: Pixabay