NDR-Recherche zu Hasskriminalität
Hamburg (al). Das Bundesamt für Justiz hat laut NDR-Recherchen bisher versäumt, die Zahl der Verfahren mit Bezug zu Hasskriminalität für die Jahre 2022 bis 2024 zu veröffentlichen. Nach den NSU-Morden sollte die Datenerfassung verbessert werden.
Behçet Algan ist Inhaber des Friseursalons Algan in Hamburg- Altona. Gleich um die Ecke wurde sein Freund und Nachbar in seinem Lebensmittelladen erschossen. Süleyman Taşköprü war das dritte Opfer des NSU. Nicht nur der Tod des 31-Jährigen erschütterte das ganze Viertel. Auch die Zeit der Ermittlungen sei verletzend gewesen, sagt Behçet Algan.
Lange ging die Polizei nicht von einer rechten Mordserie aus. Behçet Algan findet es deshalb wichtig, dass die Polizei bei Hinweisen auf rassistisch motivierten Straftaten, die unter Hassverbrechen fallen, sorgfältig arbeite, damit klar sei: "Aha, wir sind jetzt sicher. Wir haben das hinter uns. Die Polizei schützt uns."
Forschung spricht von Botschaftstaten
In der Hasskriminalitätsforschung spreche man von sogenannten Botschaftstaten, so Eva Groß. Sie lehrt an der Hochschule der Polizei Hamburg und hat zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit promoviert. Die Täter zeigten Menschen mit denselben Merkmalen, dass sie jederzeit Opfer von Gewalt werden könnten. Es sei Aufgabe der Polizei dies zu erkennen und der Ausgrenzungsdynamik etwas entgegenzusetzen.
Tatsächlich erkannten die NSU-Bundestagsuntersuchungsausschüsse damals Defizite bei der Erkennung rassistisch motivierter Gewalt. In der Folge gab es Empfehlungen an Politik und Behörden und bindende Richtlinien für Staatsanwaltschaften. Unter anderem sollte sich ein Vorurteilsmotiv strafverschärfend auswirken.
Datenerfassung sollte verbessert werden
Auf der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2016 beschlossen die Minister außerdem, die Datenerfassung von Vorurteilskriminalität zu verbessern.
Jährlich melden die Justizminister der Länder die Anzahl der Strafverfahren im Bereich Hasskriminalität an das Bundesamt für Justiz. Für die Jahre 2019 und 2020 veröffentlichte das Bundesamt die entsprechenden bundesweiten Statistiken. Erst auf Nachfrage des NDR folgten die Daten für 2021. Die darauffolgenden Jahre fehlen.
Dem NDR sagte das Bundesamt für Justiz: "Die Veröffentlichung der Statistiken zur Hasskriminalität für die Jahre ab 2022 verzögert sich. Bei der Zusammenstellung der Daten sind immer wieder Fragen aufgetaucht, die in Zusammenarbeit mit den Bundesländern geklärt werden mussten." Um welche Fragen es sich dabei konkret handelte, beantwortete das Bundesamt für Justiz nicht. Laut Bundesjustizministerium sollen die Zahlen bis Mitte Februar veröffentlicht werden. Auch das Bundesamt für Justiz schrieb dem NDR, die Statistiken in Kürze zur Verfügung zu stellen.
Mehrheit der Länder hat keine offenen Fragen
Die Mehrheit der Bundesländer gab dem NDR gegenüber an, dass es keine offenen Fragen gegeben habe. Daten seien regelmäßig übermittelt worden.
Soziologe Arne Dreißigacker vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen kritisiert diesen Umgang: "Warum die bundesweite Statistik zur Hasskriminalität vom Bundesamt für Justiz nur verzögert veröffentlicht wird, ist absolut unverständlich." Dies sei umso bemerkenswerter, weil die Beschlüsse der Justizministerkonferenz von 2016 ausdrücklich "eine verbesserte statistische Erfassung von Hasskriminalität anhand justizieller Daten zum Ziel hatten", so Dreißigacker.
Auch der Soziologe Cihan Sinanoğlu vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung mahnt: "Wir sehen, dass die Stimmung im Land kippt. Die gesellschaftlichen Debatten kippen. Gerade dann braucht es diese Daten, braucht es Öffentlichkeiten dafür. Wir müssen alles daransetzen, dass diese Statistiken öffentlich werden."
Fehlende Daten ausgewertet
Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 hat der NDR fehlende Daten bei den Justizministerien der 16 Bundesländer eigenständig abgefragt und ausgewertet. Für das Jahr 2024 fehlen Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Zahlen zeigen, dass die eingeleiteten Verfahren wegen Hasskriminalität stark zunahmen. 2022 waren es nach den Daten der Bundesländer 15.686, im Jahr 2023 dann 19.557. Im Jahr 2024 waren es schon 30.529, obwohl die drei Bundesländer nicht in der Statistik erfasst sind. Sie sind nach NDR-Informationen noch nicht erstellt.
Auffällig ist, dass die Verurteilungen trotz der rasant steigenden Anzahl der Verfahren nahezu gleichbleiben. Ein Großteil dieser Verfahren wurde wieder eingestellt.
Quelle: tagesschau.de/ alexahoeber.de/
