Heute schon an Morgen denken

Gütersloh (lb). Was passiert, wenn ich durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr selbst über meine persönlichen Angelegenheiten und medizinische Behandlung bestimmen kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich bewusstlos oder dement werde? Wie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht Klarheit schaffen können, erfuhren Mitarbeitende des Kreises Gütersloh und der Kreispolizeibehörde in ihrer Mittagspause. Unter dem Thema ‚Heute schon an Morgen denken: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht‘ gaben drei Referentinnen der Hospizgruppe Halle (Westf.) Tipps, worin die Unterschiede zwischen Vollmacht und Verfügung liegen und welche Konsequenzen mit den Willenserklärungen verbunden sind.
In dem einstündigen Vortrag hörten die Mitarbeitenden, was beim Verfassen einer Vorsorge-, Betreuungs-, oder Patientenverfügung zu beachten ist, damit keine staatlichen Eingriffe nötig werden. Der erste Tipp der Fachfrauen Agnes Bismayer, Ursula Ziesché und Elke Kay lautete: Die Vorgaben, wie jemand von Ärzten im Ernstfall behandelt werden möchte, müssen schriftlich festgehalten werden. Denn nur dann seien diese für die Mediziner bindend. „Wichtig ist zudem, dass vorab ein Gespräch mit der Person stattfindet, die den Willen durchsetzen soll“, hob Ursula Ziesché hervor.

Die Referentinnen empfahlen lediglich eine Person zu benennen, die die Patientenverfügung durchsetzen soll. Mehrere Personen seien sich oft nicht einig und es gebe Streitereien. „Die Verfügung durchzusetzen ist für die Angehörigen immer schwer. Es ist keine leichtfertige Entscheidung, besonders wenn man als Familienangehöriger emotional beteiligt ist“, erklärte Agnes Bismayer. Damit die Verfügung im Notfall schnell parat sei, solle die bevollmächtigte Person eine Kopie haben oder zumindest wissen, wo sich die Verfügung befinde. Viele hinterlegen zusätzlich eine Kopie bei ihrem Hausarzt, so Ziesché.
Die Veranstaltung im Gütersloher Kreishaus bot auch Raum und Gelegenheit, um konkrete Fragen zu besprechen. Beispielsweise rieten die Fachfrauen dazu, eine Art Notfallausweis im Portemonnaie mit sich zu führen. Darauf sollte die bevollmächtigte Person mit Kontaktdaten oder der Ort, an dem sich die Verfügung befindet, vermerkt sein. Die Expertinnen empfahlen, regelmäßig einen Blick in die Verfügung zu werfen und zu überprüfen, ob das darin Festgehaltene noch Bestand hat. „Wünsche und Wertvorstellungen können sich mit zunehmendem Alter verändern“, berichtete Ziesché. Die Patientenverfügung könne jederzeit widerrufen werden, wenn man es sich doch anders überlege.
Knapp 40 Mitarbeitende der Kreisverwaltung und der Kreispolizeibehörde nahmen das Angebot an dem ersten der beiden Tage wahr − aufgrund der großen Resonanz wurde die Veranstaltung wiederholt.

„Ich freue mich über das Interesse, es zeigt, dass es hier ein hohes Informationsbedürfnis gibt“, sagte Ellen Wendt, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises, die die Veranstaltungsreihe unter dem Titel ‚Lunchpakete - Informationen rund um das Thema Pflege‘ organisiert hat. „Es kann jederzeit jeden treffen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen, damit im Notfall kein Fremder entscheidet, was passiert.“ Damit die Teilnehmenden nicht hungrig zurück an den Arbeitsplatz gehen müssen, gibt es zu den ‚Lunchpaketen‘ nicht nur hilfreiche Informationen, sondern auch belegte Brötchen und Getränke.

Wer sich näher mit dem Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auseinander setzen möchte, kann sich an die Hospizgruppe Halle (Westf.) oder an die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh wenden. Diese bieten Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten.

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Heute schon an Morgen denken
Die Referentinnen des Lunchpakets (v. l.): Agnes Bismayer, Ursula Ziesché und Elke Kay von der Hospizgruppe Halle (Westf.). Ellen Wendt (2. v. l.) hat die dreiteilige Inforeihe rund um die Pflege organisiert. Foto: Kreis Gütersloh