Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben

Kreis Gütersloh. Gestern, 7. Januar 2021, hat das Land NRW die Bund-Länder-Vereinbarung zum Schutz vor Corona in eine Verordnung umgesetzt. Sie tritt am 11. Januar in Kraft. Zum selben Zeitpunkt läuft die Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh aus, die infolge der Inzidenzen über 200 seit dem 28.Dezember gilt. Aktuell liegen laut Verwaltung die Voraussetzungen für den Erlass einer weiteren, sich unmittelbar anschließenden Allgemeinverfügung nicht vor.

Denn die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Gütersloh liege - auch angesichts der reduzierten Testungen über die Feiertage - bereits seit mehreren Tagen unter 200. Vor diesem Hintergrund werde der Kreis Gütersloh zunächst weiter beobachten, wie sich die 7-Tages-Inzidenz im Rahmen des nun "normalen" Testgeschehens entwickelt.

Nur auf dieser Grundlage könne man dann wirklich verlässlich und gerichtsfest beurteilen, welche Maßnahmen neben dem strengen Lockdown weiterhin erforderlich sind. Der Spielraum für zusätzliche angemessene Maßnahmen werde durch die weiteren Verschärfungen der Coronaschutzverordnung immer kleiner.

Die Verwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinverfügung des Kreises am Sonntag, 10 Januar 24 Uhr ausläuft. Das heiße, ab Montag, 11. Januar sind diese Beschränkungen aufgehoben.

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Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben
Coronaschutzverordnung: Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben