Erschließungsarbeiten im Baugebiet Schnittker

Delbrück (pm). In Schöning lebt man gerne: Nachdem schon Anfang 2018 ein neues Baugebiet in Schöning mit insgesamt zehn Bauplätzen angeboten werden konnte, war die Nachfrage nach städtischen Baugrundstücken ungebrochen hoch. Das neue Baugebiet Schnittker entsteht in unmittelbarer Nähe zu der gerade im Bau befindlichen „Seniorenwohnanlage Landsitz Graf von Sporck“ an der Schöninger Straße und umfasst insgesamt 15 neue Bauplätze. Am 16. April 2021 beginnen nun die Erschließungsarbeiten. Der Auftrag wurde an das Unternehmen Tiefbau Hark aus Rietberg vergeben. Im Einzelnen werden neben den Leitungen für Wasser/Abwasser sowie Strom auch Glasfaserkabel verlegt. Die Fertigstellung ist Anfang Juli 2021 geplant.

Wie geht es weiter:
Neun Bauplätze werden durch die Stadt Delbrück nach den gültigen Vergabebedingungen für Bauplätze verkauft. Die Grundstücke werden eine Größe von bis zu 870 Quadratmetern haben. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt seit dem 08. Februar 2021 vor. Mit dem Verkauf der Baugrundstücke kann voraussichtlich schon im Sommer 2021 begonnen werden. „Ich freue mich sehr, dass wir wieder Bauplätze in Schöning anbieten können. Gerade aufgrund der demographischen Entwicklung brauchen wir junge Menschen, die hier eine Familie gründen, sich gerne im Ehrenamt engagieren und auch hier arbeiten. Somit trägt die Vielzahl an immer wieder neuen Baugebieten in unserer Stadt auch dazu bei, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Deshalb ist und war es immer unser aller Ziel, Bauinteressierten ein bezahlbares städtisches Grundstück anzubieten, auch, um auch einem Wegzug in eine andere Stadt zuvorzukommen“, so Bürgermeister Werner Peitz.

Die Vergabebestimmungen:
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt nach den vom Stadtrat beschlossenen Vergabebedingungen für Bauplätze. Zu Beginn des Vergabeverfahrens werden alle Bewerber, die in der Bewerberliste stehen, angeschrieben. Sie müssen dann einen Fragebogen mit den für die Festlegung der Reihenfolge erforderlichen Daten ausfüllen.

Nach den Vergabebedingungen werden vorrangig die Bewerber berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Vergabe in dem Stadtteil, in dem die Bauplätze angeboten werden (also in Schöning), wohnen, dort früher mindestens drei Jahre gewohnt haben oder dort seit mindestens drei Jahren arbeiten. Innerhalb der Gruppe der Stadtteilansässigen werden Punkte für die Kriterien „Wohnen oder Arbeiten im Gebiet der Stadt Delbrück“, „Wartezeit auf der Bewerberliste“, den Familienstand verheiratet, für Alleinerziehende, die Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder und die aktive Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Delbrück vergeben. In der Reihenfolge der erreichten Punktzahl dürfen die Bewerber dann einen Bauplatz aussuchen. Bewerber, die bereits ein Haus oder bebaubares Grundstück besitzen, oder schon einmal ein Grundstück von der Stadt erhalten haben, werden allen anderen Bewerbern nachgestellt. Die Bewerber müssen innerhalb von drei Jahren mit dem Bau des Hauses beginnen. Ansonsten müssen sie den Bauplatz zurückgeben. Auf den städtischen Baugrundstücken dürfen höchstens zwei Wohneinheiten gebaut werden, von denen eine mindestens fünf Jahre nach dem Erstbezug selbst bewohnt werden muss. Ansonsten sind Beträge nachzuzahlen. Diese Nachzahlung ist auch zu leisten, wenn innerhalb von fünf Jahren ein Verkauf des Grundstücks oder von Grundstücksteilen erfolgt.

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Erschließungsarbeiten im Baugebiet Schnittker
Baugebiet „Schnittker“ im Ortsteil Schöning