Besuchsregelungen im St. Johannisstift

Paderborn (sj). Aufgrund der Corona-Pandemie gilt im Krankenhaus des St. Johannisstift laut Pressebericht ein grundsätzliches Besuchsverbot. Dies bedeute, dass es von dieser Regel begründete Ausnahmen gibt.

Patienten mit schweren Krankheitsverläufen und schwerwiegenden Prognosen können demnach in Absprache mit dem verantwortlichen Pflegepersonal und dem ärztlichen Dienst ausnahmsweise Besuch bekommen.

Weiter heißt es: Es sind dabei die notwendigen Hygienevorschriften einzuhalten und eine vorheriger Anmeldung vorzunehmen, heißt es weiter. Wir halten dies im Sinne unserer Patienten für notwendig und möchten damit erreichen, dass unsere Patienten in einem, ihrem Erkrankungszustand angepassten Umfang Kontakt mit ihren engsten Angehörigen haben können. Wir gehen davon aus, dass diese Besuche die Genesung unserer Patienten gut unterstützen kann.

Damit wir diese gut organisieren können, insbesondere für Patienten ab dem 6. Tag des Aufenthalts, sollen Angehörige, die bereits bei der Aufnahme durch die Patienten benannt werden, auf der Station anrufen und einem Besuchstermin abstimmen.
Sollte schon früher ein Besuch aus Sicht des Pflegepersonals oder des ärztlichen Dienstes notwendig sein, so werden wir auch das ermöglichen, erklärt das St. Johannisstift..

Es erfolge ein reguläres Symptom-Monitoring, Besucher würden gebeten, eine FFP2 / KN 95 Maske mitzubringen. Ansonsten werde zum Selbst- und Eigenschutz eine Maske ausgehändigt.

Mit dieser Regelung möchten wir ein Mindestmaß an sozialen Kontakten ermöglichen und so den Krankenhausaufenthalt für unsere Patienten und ihrer Lieben etwas angenehmer gestalten, so das St. Johannisstift.
 

 

Zurück
Besuchsregelungen im St. Johannisstift
Über die aktuellen Besuchsregelungen informiert das St. Johannisstift in Paderborn.