Grabschmuck behindert Mäharbeiten

Paderborn (IP). Zu Beginn der Mähsaison bittet die Friedhofsverwaltung der Stadt Paderborn die Nutzungsberechtigten der Grabstätten im Friedgarten und von Baumgräbern, den Grabschmuck zu entfernen, der sich nicht auf den Grabplatten befindet.

Erforderliche Mäh- und Pflegearbeiten werden dem Friedhofspersonal immer wieder durch Grabschmuck wie Kerzen, Figuren und Blumenschalen erschwert oder sogar unmöglich gemacht, heißt es.  Beschwerden über hoch wucherndes Gras und Unkraut seien die Folge.

Es sei den Mitarbeitenden der Friedhöfe nicht möglich, den Schmuck bei jedem Mähen ab- und dann wieder aufzubauen. Daher bittet die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten, spätestens bis zum Sonntag, 2. Mai, den Grabschmuck selbst abzuräumen.

Der Schmuck, der sich vor dem Mähen dann noch neben der Grabplatte befindet, wird der Friedhofssatzung entsprechend entfernt und zunächst an einem zentralen Ort auf dem Friedhof gelagert, wo er von den Angehörigen abgeholt werden kann. Für Schäden oder Verlust kann allerdings keine Haftung übernommen werden.

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Grabschmuck behindert Mäharbeiten
Grabschmuck behindert Mäharbeiten auf den Paderborner Friedhöfen