Einkaufen ohne Test und Termin

Kreis Paderborn (krpb). Weitere Lockerungen im Einzelhandel, der Gastronomie sowie in den Bereichen Kultur und Sport: Ab Donnerstag, 3. Juni, befindet sich der Kreis Paderborn laut Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 50). Im Kreis Paderborn ist auch weiterhin Einkaufen ohne Test und Termin in allen Geschäften möglich. Für die Außengastronomie ist kein Test mehr erforderlich. Cafés und Restaurants dürfen auch innen für Geteste, Geimpfte und Genesene öffnen. Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliche Beherbergungsbetriebe dürfen Getesteten, Geimpften oder Genesenen jetzt auch die volle gastronomische Versorgung anbieten, also nicht nur Frühstück. Für den Besuch von Museen und ähnlichen kulturellen Einrichtungen braucht man keinen Termin mehr. "Ich freue mich sehr, dass die Infektionslage es erlaubt, so viel Alltag wieder zu ermöglichen. Ich danke allen, die durch ihr umsichtiges Verhalten dazu beigetragen haben, sagt Landrat Christoph Rüther. "Bitte gehen Sie mit diesen zurückgewonnenen Freiheiten weiter verantwortungsvoll um", unterstreicht der Landrat.

Die Corona-Regeln im Einzelnen für den Kreis Paderborn in der Inzidenzstufe 2, gültig ab Donnerstag, 3. Juni 2021

Kreis Paderborn in der Inzidenzstufe 2 (50 - 35,1)

Ausgangsbeschränkungen

Nein, gibt es nicht.

Kontaktbeschränkungen

Im öffentlichen Raum ist grundsätzlich zu allen anderen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen. Die neue Einstufung ermöglicht Treffen im öffentlichen Raum für beliebig viele Angehörige aus drei Haushalten. Außerdem dürfen sich bis zu 10 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten treffen. Genesene und Geimpfte zählen nicht mit, dürfen also unbegrenzt an diesen Treffen teilnehmen.

Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht ist für Getestete, Genesene oder Geimpfte ohne Mindestabstände möglich, wenn es feste Sitz- und Arbeitsplätze gibt. Drinnen kann Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten in Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmenden stattfinden.
Gestattet ist auch die Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens 20 in Hallenbädern, in Freibädern höchstens 30 Kindern.

Kinder- und Jugendarbeit

Drinnen sind Gruppenangebote mit bis zu 20 oder 30 bei Eltern-Kind-Angeboten, draußen mit bis zu 30 Kindern und Jugendlichenn möglich, bzw. 45 bei Eltern-Kind-Angeboten, sofern diese negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Bei Gruppenangeboten bis zu 20 Teilnehmenden muss drinnen keine Maske getragen werden. Auch Ferienangebote und Ferienreisen sind für Genesene, Geimpfte und Getestete möglich.

Kultur

Kulturelle Einrichtungen wie Museen, Galerien, Schlösse, Burgen, Gedenkstätten und Bibliotheken können ohne Termin und Test besucht werden. Auch Führungen von mit Gruppen von bis zu zehn Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit sind wieder möglich. Konzerte im Innenbereich können mit bis zu 500 Gästen stattfinden. Theater, Opern und Kinos dürfen bei ihren Vorstellungen maximal 500 Gäste (negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene) hineinlassen.

Sport / Freizeit

Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Menschen möglich - innen mit bis zu zwölf. Kontaktfreier Sport ist auch drinnen (auch in Fitnesstudios, mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining) mit beliebig vielen Menschen für Getestete, Geimpfte oder Genesene möglich. Die einfache Rückverfolgbarkeit von Kontakten ist sicherzustellen. Bei Sportveranstaltungen sind bis zu 1000 Zuschauer möglich, höchstens aber ein Drittel der regulären Sitzplatzkapazität. Ein negativer Test ist nicht erforderlich. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen einschließlich Räumen zum Duschen und Umkleiden sind wieder möglich, unter Einhaltung des Mindestabstandes sowie der allgemeinen Hygieneanforderungen der Coronschutzverordnung.

Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen dürfen öffnen für Getestete, Geimpfte und Genesene. Die Zahl der Gäste ist begrenzt.

Einzelhandel

Auch in Geschäften des nicht täglichen Bedarfs kann weiter ohne Test und Termin eingekauft werden. Pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde erlaubt.

Gastronomie

Für den Besuch von Cafés und Restaurants im Außenbereich ist kein Test mehr erforderlich. Außerdem dürfen die Innenräume wieder für Getestete, Geimpfte oder Genesene geöffnet werden. Allerdings mit Sitzplatz- bzw. Stehplatzpflicht, z. B. an Theken. Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Auch Betriebskantinen und Mensen dürfen wieder öffnen. Betriebsangehörige brauchen keinen negativen Test.

Beherbergung/Tourismus

Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliche Beherbergungsbetriebe dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung, für Getestete, Geimpfte oder Genesene weiter öffnen und jetzt auch die volle gastronomische Versorgung anbieten, also nicht nur Frühstück.

Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Nagelstudios, Kosmetik und Fußpflege

Ein negativer Test ist nur dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht oder nicht dauerhaft eine Maske tragen kann.

Messen/Märkte

Jahr- und Spezialmärkte, auch mit Kirmeselementen wie Karussells, sind wieder erlaubt und dürfen für Getestete, Geimpfte und Genesenen öffnen. Die Anzahl der Besucher ist begrenzt.

Private Veranstaltungen / Partys

Private Veranstaltungen (keine Partys) sind draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Getesteten, Genesenen oder Geimpften möglich.

Tagungen und Kongresse

Tagungen und Kongresse können drinnen und draußen mit bis zu 500 Getesteten, Geimpften oder Genesenen stattfinden.

Große Festveranstaltungen

Große Festveranstaltungen sind weiterhin nicht erlaubt.

Hintergrund zu den Corona-Regeln nach der neuen Coronaschutzverordnung ab dem 28. Mai 2021:

Entscheidend für die Zuordnung zu einer Inzidenzstufe ist nach wie vor die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Maßgeblich sind die vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Werte https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html

Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe (Verschärfung von Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens) erfolgt, wenn der jeweilige Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.
Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe (Lockerungen von Maßnahmen) erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird. Mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Der Stufenplan in der Coronaschutzverordnung sieht folgende Stufen vor:

Stufe 1 - Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35

Stufe 2 - Sieben-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1

Stufe 3 - Sieben-Tage-Inzidenz stabil zwischen 100 und 50,1

Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter

www.mags.nrw

Die Veröffentlichungen sind rechtsverbindlich und ersetzen die bisherige Allgemeinverfügung zur Lockerung oder Verschärfung von Maßnahmen des Ministeriums.

Weitere Schwellenwerte

Wird der Schwellenwert von 100 im Sinne des Bundesinfektionsschutzgesetzes überschritten, tritt die Corona-Notbremse in Kraft. Ab 150 treten verschärfte Regelungen für den Einzelhandel in Kraft. Ab 100 bzw. ab 165 treten jeweils besondere Regelungen für Schulen und Hochschulen in Kraft. Die Feststellung, wann welcher Schwellenwert überschritten ist, trifft das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

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Einkaufen ohne Test und Termin
Einkaufen ohne Test und Termin ist ab Donnerstag, 3. Juni 2021 wieder möglich. Foto: Pixabay