Ergebnisse nach tödlichem Unglück

Büren-Brenken (ots). Nach dem tödlichen Unglück vom 11.11.2021 am Loretoberg in Büren-Brenken liegen erste Ergebnisse von Sachverständigen vor.

Am 15.11.2021 ist der Leichnam des verstorbenen 7-jährigen Jungen durch die Rechtsmedizin Münster obduziert worden. Als Todesursache wurde im vorläufigen Gutachten ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. Das schriftliche Obduktionsgutachten wird der Staatsanwaltschaft im Dezember 2021 vorliegen.

Zudem ist bei der Staatsanwaltschaft das Sachverständigengutachten des mit der Untersuchung des Gedenkkreuzes beauftragten Steinmetzes eingegangen. Demnach war die Verdübelung des Sandsteinkreuzes mit dem Unterbau nicht fachgerecht ausgeführt worden. Sowohl der gewählte Dübeldurchmesser als auch die Dübellänge waren nach den anerkannten technischen Regeln zur Befestigung nicht ausreichend. Hätte eine ordnungsgemäße Überprüfung des Gedenkkreuzes Loretoberg in Büren - Brenken stattgefunden, wäre nach aller Wahrscheinlichkeit die unzureichende Standfestigkeit des Gedenkkreuzes aufgefallen.

Fest steht mittlerweile, dass die nach einem tödlichen Unfall im Jahr 1941 erbaute Gedenkstätte auf Flächen des Landes NRW steht. Die Böschung, auf der das Betonfundament mit dem Sandsteinkreuz errichtet wurde, ist der Landesstraße 637 zuzurechnen. Zuständig für den Betrieb ist der Landesbetrieb Straßen NRW. Inwieweit darüber hinaus der Erbauer oder Auftraggeber die Pflege und Wartung des Kreuzes betrieben hat, ist unklar. An dem Kreuz sind Reparaturen jüngeren Datums ausgeführt worden. Die Klärung von Verantwortlichkeiten ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Quelle: Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Paderborn und der Kreispolizeibehörde Paderborn

Zurück
Ergebnisse nach tödlichem Unglück
Die Klärung von Verantwortlichkeiten ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.