Stallpflicht für sämtliches Geflügel

Paderborn/Gütersloh (pm). Für den gesamten Kreis Paderborn gilt ab Sonntag, 21. November 2021, ab Null Uhr eine Aufstallpflicht. Auch im Kreis Gütersloh muss ab sofort sämtliches Geflügel aufgestallt werden. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel Kleidung usw. Übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb streng eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die sogenannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Tage bis ca. 2 Wochen. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Dr. Marlies Bölling, Sachgebietsleiterin Tierseuchen beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn, bittet alle Geflügelhalter eindringlich: "Bitte beobachten Sie Ihre Tiere und melden Sie Verdachtsfälle unverzüglich dem Kreis!" Symptome der Geflügelpest können sein: hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier. Ein Warnzeichen für Geflügelhalter ist auch, wenn vermehrt Tiere in ihrem Bestand versterben. Dann sollten sie sich mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Verdachtsfälle in Haltungen und der Fund von toten Wildvögeln kann dem Veterinäramt des Kreises Paderborn gemeldet werden unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de

 An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0<tel:0295576760>.

Stallpflicht für sämtliches Geflügel auch im Kreis Gütersloh

Auch im Kreis Gütersloh muss ab sofort sämtliches Geflügel aufgestallt werden. Die entsprechende Tierseuchenverfügung wurde am Freitag, 19. November 2021, erlassen und findet sich im Amtsblatt des Kreises Gütersloh. 

Nach der Bestätigung der Geflügelpest in zwei Geflügelhaltungen in Westenholz durch das Friedrich-Loeffler-Institut hat der Veterinärdienst des Kreises Gütersloh per Allgemeinverfügung neben einer Anschluss-Schutzzone (früher "Sperrbezirk"; mindestens 3 Kilometer Radius) auch eine Überwachungszone (früher "Beobachtungsgebiet"; mindestens 10 km Radius) gebildet. 

Damit gehen die Kreisveterinäre - wie auch die in den Kreisen Paderborn, und Soest - auf Nummer sicher. Jetzt muss das Geflügel im gesamten Kreisgebiet im Stall bleiben. Die kreisweite Aufstallpflicht ist notwendig geworden, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden gefährlichen Geflügelpesterregers zu rechnen ist.

Dr. Simone Schöning, stellvertretende Abteilungsleiterin in der Veterinärbehörde des Kreises Gütersloh appelliert angesichts der Ausbrüche im den Nachbarkreis an alle Geflügelhalter, sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, sprich: "Wer dort nichts zu suchen hat, muss draußen bleiben. Zudem ist beim Betreten der Ställe Schutzkleidung anzulegen." Weiter betont die Veterinärin, Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, seien so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Zudem sollten Geflügelbesitzer ihre Tiere genau im Blick haben und Veränderungen wie etwa hohe Verluste bei den Tieren oder ein Absinken der Legeleistung durch ihren Tierarzt abklären lassen.
Näheres zu Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und eine kartografische Darstellung der Überwachungszone findet sich im Internet auf den Seiten des Kreises Gütersloh.

Das Amtsblatt ist einsehbar unter:,
www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt
Formulare sind abrufbar unter:
www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest

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Aufstallpflicht gilt für die gesamten Kreisr Gütersloh und  Paderborn
Geflügelpest: Aufstallpflicht gilt für die Kreise Gütersloh und Paderborn. Foto: Pixabay