3G-Regel in Kreis- und Stadtverwaltung

Kreis Paderborn (krpb). Das Infektionsgeschehen ist dynamisch, die Zahl der Neuinfektionen steigt weiter: Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeitenden der Paderborner Kreisverwaltung gilt ab sofort im Kreishaus Paderborn sowie in den Außenstellen, wie zum Beispiel dem Straßenverkehrsamt, grundsätzlich die 3G-Regel: Besucherinnen und Besucher haben nur Zutritt, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Persönliche Termine können weiterhin wie bisher telefonisch und per E-Mail vereinbart werden. Termine für das Straßenverkehrsamt und Jugendamt können zudem über das Serviceportal mein.kreis-paderborn.de online gebucht werden.

3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Besucherinnen und Besucher mit Termin werden von Mitarbeitenden des jeweiligen Fachamtes im Eingangsbereich abgeholt. Vor Einlass wird der Impf- bzw. Genesenenstatus bzw. das Testergebnis kontrolliert. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt, brauchen also keinen Coronatest.

Im Kreishaus und seinen Nebenstellen muss eine OP-Maske oder FFP2-Maske getragen werden.

3G-Regel auch in der Paderborner Stadtverwaltung

Ab 24. November 2021 gilt die 3G-Regel auch in der Paderborner Stadtverwaltung. Ein Nachweis ist in sämtlichen Dienststellen erforderlich. Wer einen Dienst der Stadtverwaltung in Präsenz wahrnehmen möchte, für den gilt ab morgen die 3G-Regel: Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der steigenden Zahl an Covid-19-Infektionen sowie zum Schutz der Paderborner Bevölkerung und der Mitarbeitenden der Verwaltung dürfen nur noch vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen die Verwaltungsgebäude betreten. Die 3G-Regel gilt für sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung, also beispielsweise auch für die Nebenstellen in Elsen und Schloß Neuhaus. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes oder einer FFP2-Maske ist erforderlich.

Persönliche Termine können wie bisher telefonisch oder über das Serviceportal der Stadt Paderborn unter www.mein-digiport.de vereinbart werden.

Vor Betreten des Verwaltungsgebäudes erfolgt eine Kontrolle des 3G-Nachweises. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test darf nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen. Schüler*innen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Infos zur Corona-Pandemie auf den Sonderseiten des Kreises Paderborn:
www.kreis-paderborn.de/corona
www.kreis-paderborn.de/impfen
www.kreis-paderborn.de/schnelltest

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Ab sofort 3G-Regel im Kreishaus und den Nebenstellen
Ab sofort gilt die 3G-Regel im Kreishaus und den Nebenstellen der Paderborner Kreisverwaltung