Geflügelpest: weitere Erleichterungen

Kreis Paderborn (krpb). Weiteres Aufatmen bei den Geflügelhaltern im Kreis Paderborn: die Drei-Kilometer-Schutzzone, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Verl eingerichtet wurde und auch für Tierhalter im Kreis Paderborn strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen nach sich zog, wird ab morgen aufgehoben. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 27. Oktober tritt somit formal am Freitag, 18. November 2022, außer Kraft.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen weist jedoch darauf hin, dass die festgesetzte Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb sowie weitere – derzeit noch geltenden Überwachungszonen resultierend aus anderen Ausbrüchen – nach wie vor bestehen bleiben.

Tierhalter sind auch weiterhin aufgefordert, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht auf Geflügelpest umgehend den Hoftierarzt und die Veterinäre zu benachrichtigen.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 05251 / 308-3952, 308-3953 oder 308-3900

Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar, Tel.: 02955 7676-0

Die derzeit für das sogenannte Risikogebiet  - Gebiet nördlich der B1 und westlich der A 33 bis jeweils zur Kreisgrenze - geltende Aufstallpflicht gilt mindestens bis zum 31. Dezember. Ob und wann diese aufgehoben werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung des Geflügelpestgeschehens  ab.

Weitere Informationen und eine interaktive Karte:

kreis-paderborn.de/gefluegelpest »

Zurück
Geflügelpest: weitere Erleichterungen
Geflügelpest: weitere Erleichterungen für Geflügelhalter ab Freitag, 18.11.2022, letzte Schutzzone wird aufgehoben, es gelten Maßnahmen für Überwachungszone