AWO-Wohnberatung zu Gast beim 'Lunchpaket'

Gütersloh (lb). Eine Pflegebedürftigkeit kann den Alltag in den eigenen vier Wänden zur Herausforderung werden lassen. Welche Möglichkeiten gibt es diese zu bewältigen? Darüber konnten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises und der Kreispolizeibehörde Gütersloh im Rahmen eines sogenannten 'Lunchpakets' informieren. Unter dem Titel 'Solange wie möglich zu Hause wohnen' stellte Wohnberaterin Friederike Hegemann von der AWO den Anwesenden das Angebot der Wohnberatungsagentur vor und gab Tipps zur pflegeerleichternden Umgestaltung der häuslichen Umgebung.

Die Reihe der 'Lunchpakete' bietet den Mitarbeitenden bei einem kleinen Imbiss in der Mittagspause Informationen zur Vereinbarung von Pflege und Beruf. Der Termin mit der AWO-Wohnberatung war der letzte der aktuellen Vortragsreihe. "Das Veranstaltungsangebot hat sich bewährt und wird auch zukünftig fortgesetzt", sagt Ellen Wendt, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh. In Kooperation mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf.) werden die 'Lunchpakete' auch dort im Rathaus angeboten. "Beschäftigte der Kreisverwaltung, die im nördlichen Teil des Kreises arbeiten, haben somit ebenfalls die Möglichkeit, dieses Angebot wahrzunehmen" ergänzt Wendt.

Die AWO-Wohnberatung orientiert sich bei ihrer Unterstützung an der persönlichen Wohnsituation der Ratsuchenden. Dazu erfolgt in der Regel ein Hausbesuch. Anschließend helfen die Wohnberater bei der Planung und Koordinierung der konkreten Maßnahmen. Liegt ein Pflegegrad vor, können pflegerelevante Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Maßnahmen eine Pflegeerleichterung darstellen. Je nach individueller Situation, sind Zuschüsse von weiteren Stellen, wie beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, möglich. Auch dazu informiert die Wohnberatung. Außerdem sei es wichtig, den Antrag vor dem Umbau zu stellen. "Immer wenn Sie die Förderung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese vorher beantragen und dürfen nicht vor Erteilung der Genehmigung mit dem Umbau beginnen", erklärte Hegemann. Grundsätzlich sei es möglich, mehrfach die Förderung der Pflegeversicherung zu erhalten. Dafür ist jedoch eine Veränderung des Pflegezustands beim Betroffenen nötig.

Abhängig vom Bedarf sind verschiedene Maßnahmen denkbar: Sei es die Einrichtung einer bodengleichen Dusche im Bad, dem Einbau einer mit dem Rollstuhl unterfahrbaren Arbeitsplatte in der Küche oder die Gestaltung eines barrierefreien Hauseingangs. Allerdings muss nicht immer gleich ein Umbau notwendig sein, um das Heim den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Mitunter können auch sogenannte Pflegehilfsmittel, wie ein Stützklappgriff für das Toilettenpapier oder eine mobile Rampe, Abhilfe schaffen. Diese werden per Rezept vom Arzt verschrieben.

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AWO-Wohnberatung zu Gast beim 'Lunchpaket'
AWO-Wohnberaterin Friederike Hegemann (l.) und Ellen Wendt, Gleichstellungsbeauftragte und Organisatorin der 'Lunchpaket'-Reihe. Foto: Kreis Gütersloh