Geflügelpest: Restiktionszonen eingerichtet

Gütersloh/Paderborn (pm). In zwei Geflügelbeständen in Verl-Kaunitz und in Bielefeld ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, heute (2. Dezember), bestätigt. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Zusammenhang mit einer Geflügelschau in Mecklenburg-Vorpommern besteht. Hiesige Halter hatten von dort Tiere mitgebracht.

Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh hat unverzüglich die Tötung des Kaunitzer Bestandes von zirka 200 Tieren (Puten, Enten, Gänse, Hühner, Wachteln und Kanarien) veranlasst. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. Entsprechende Restriktionszonen sind eingerichtet. Von den Überwachungszonen sind die Teile der Stadtgebiete Steinhagen, Gütersloh, Verl, Rietberg und Delbrück tangiert.

Zum Schutz vor der aviären Influenza gibt es zudem ein Ausstellungsverbot bei Geflügel- und Vogelausstellungen. Anpassungen bei der Stallpflicht erwartet die Veterinärbehörde in der kommenden Woche und wird dann wieder informieren.

Welche Auflagen innerhalb der Restriktionszonen zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung von heute (Amtsblatt Nr. 801 von Freitag, 2. Dezember 2022) die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de

Mit Hilfe dieser Karte kann man schnell und eigenständig nachschauen, ob sich die Tierhaltung in der Schutz- beziehungsweise in der Überwachungszone befindet.

Strengere Maßnahmen auch wieder im Kreis Paderborn

Die Verschnaufpause für die Geflügelhalter vor allem in den Stadtgebieten Delbrück und Hövelhof war nur von kurzer Dauer. Nachdem am vergangenen Sonntag die letzte, verbliebene Überwachungszone der vorherigen Ausbrüche gestrichen wurde, sorgt nun ein neuer Fall der Geflügelpest im Kreis Gütersloh wieder für strengere Maßnahmen im Kreis Paderborn. Der Nachbarkreis vermeldet einen amtlich nachgewiesenen Fall der hochansteckenden aviäre Influenza in Verl. Entsprechend wurde rund um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Gütersloh eine Drei-Kilometer-Schutzzone sowie eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone festgelegt. Dies hat zur Folge, dass Teile der Stadtgebiete Delbrücks und Hövelhofs ab Samstag, 3.12.2022, wieder von beiden Zonen betroffen sind.

In der Schutzzone gelten strengere Regelungen als in der zweiten.  Details sind auf der Homepage des Kreises unter folgendem Link zu finden: www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest

Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, gelten Teile des Kreises Paderborn weiterhin als Risikogebiet. Hier gilt nach wie vor eine Aufstallpflicht. Betroffen ist das nordwestliche Gebiet des Kreises Paderborn - begrenzt im Norden durch die Kreisgrenze Gütersloh/Paderborn, im Osten durch die Bundesautobahn A33, im Süden durch die Bundesstraße B1 und im Westen durch die Kreisgrenze Soest/Paderborn. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise in einer Voliere, unterzubringen ist. Da der Geflügelpesterreger durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, aber auch indirekt über infiziertes Futter und Wasser übertragen werden kann, muss die vorgeschriebene Vorrichtung sowohl nach oben eine gesicherte dichte Abdeckung als auch eine Seitenbegrenzung haben, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.

Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Informationen auf der Kreishomepage
Eine interaktive Karte mit den Schutzzonen sowie eine Karte zum Risikogebiet sowie alle aktuellen Informationen und Regelungen gibt es auf der Sonderseite www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest

Meldung von verendeten Wildvögeln
Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region und aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.

Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251- 308 3952 oder -3953, per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0

Ausführliche Informationen: www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest

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Geflügelpest: Restiktionszonen eingerichtet
Geflügelpest in Verl-Kaunitz und Bielefeld, Veterinärbehörde veranlasst Tötung, Restiktionszonen wurden eingerichtet