Gemeinsamer Gutachterausschuss

Erstellt von Isabelle Gruschke

Gütersloh (ig). Die Stadt und der Kreis Gütersloh bilden ab Juni 2023 einen gemeinsamen Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Bisher gab es zwei: Einen Gutachterausschuss für das Stadtgebiet und einen Gutachterausschuss mit der Zuständigkeit für die anderen zwölf Kommunen.

Am Donnerstag, 23. März 2023, traf sich Landrat Sven Georg-Adenauer mit dem Gütersloher Bürgermeister Norbert Morkes und Carsten Tannhäuser, Leiter der Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises, zur Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Damit ist der Weg frei für die interkommunale Zusammenarbeit zur Einrichtung und den Betrieb einer Geschäftsstelle für den gemeinsamen Gutachterausschuss. Der Stadtrat und der Kreistag hatten dem Vorhaben in ihren letzten Sitzungen bereits zugestimmt.

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder von der Bezirksregierung bestellt werden. Zu ihren Aufgaben gehören in erster Linie die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und die Erstellung von Immobilienwertgutachten. Die Sachverständigen aus den Bereichen Architektur, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen sowie Immobilien- und Agrarwirtschaft ermitteln dabei den Verkehrswert und erstellen auch Gutachten für die Gerichte. "Ich freue mich sehr über die Zusammenstellung der ehrenamtlichen Mitglieder. Sie alle verfügen über eine große Expertise. Mit ihnen ist der Gutachterausschuss exzellent aufgestellt", hebt Tannhäuser hervor.

Als leitender Kreisvermessungsdirektor hatte er bereits den Vorsitz des Gutachterausschusses im Kreis Gütersloh inne und soll nun zum Vorsitzenden des gemeinsamen Gremiums ernannt werden. In seiner Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung wird auch die Geschäftsstelle für den neuen Gutachterausschuss eingerichtet.

Bürgerinnen und Bürger können viele Informationen rund um den Grundstücksmarkt im Kreisgebiet online unter www.boris.nrw.de einsehen und kostenfrei herunterladen.

Übrigens: Jeder Kreis sowie jede kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt in NRW muss einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte einrichten. Dies ist seit dem damaligen Bundesbaugesetz aus dem Jahr 1960 so festgelegt, berichtet die Verwaltung.

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Gemeinsamen Gutachterausschuss unterzeichnet
Unterzeichnen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum gemeinsamen Gutachterausschuss für Grundstückswerte: (v.l.) Bürgermeister Norbert Morkes, Carsten Tannhäuser (Abteilungsleiter Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises) und Landrat Sven-Georg Adenauer. Foto: Kreis Gütersloh