Wie Bauherren Schwalben schützen

Kreis Paderborn (krpb). Schwalben und Mauersegler, Sperlinge und Fledermäuse sind Tierarten, die eng an menschliche Siedlungen gebunden sind. Gebäude stellen für sie „Ersatz-Lebensräume“ dar: Ritzen, Spalten, Höhlen und raue Oberflächen ähneln der Ausstattung ihrer felsigen, natürlichen Lebensräume. Doch nicht selten kommt es im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden zu Beeinträchtigungen oder zum Tod der Tiere. Das Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz des Kreises Paderborn informiert darüber, wie Schwalbe und Co. geschützt werden können und welche gesetzlichen Vorgaben bei Bauvorhaben einzuhalten sind.

Sämtliche europäische Vogelarten zählen zu den besonders geschützten Arten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, sie zu verletzen oder zu töten, sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Zudem verbietet das Gesetz, die wild lebenden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Für Bauherren gilt, diese artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Gerüst- und Malerarbeiten zwingend einzuhalten. „Der Zugang von Nist- und Schlafplätzen muss sichergestellt sein und darf nicht durch Baugerüste, Sicherungsnetze oder Drähte behindert werden“, erklärt Hanna Schmitz vom Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz des Kreises Paderborn. Andernfalls können die Elternvögel ihre Nester nicht mehr anfliegen, was zu Aufgabe der Brut oder zum Verhungern der Jungvögel führt.

Ist ein freier Anflug der Elternvögel nicht möglich, müssen Bauarbeiten außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit verschoben werden. Bereits begonnene Arbeiten an Gebäuden mit Nestvorkommen sind einzustellen und im Zeitraum außerhalb der Brut- und Nistzeit wieder aufzunehmen. Ab September ziehen die Mehl- und Rauchschwalben aus und machen sich auf den Weg gen Süden. Die Mauersegler verschwinden bereits Mitte August.

Was ganzjährig verboten ist, ist das Abschlagen der Nester. Ein Verstoß kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. „Deshalb ist es  wichtig, die artenschutzrechtlichen Belange frühzeitig zu berücksichtigen“, erklärt Schmitz. Falls Tiere bei Bauarbeiten entdeckt werden, sei die Planung mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Für tierische Untermieter, die zeitweise die Hauswand besiedeln, bietet der Fachhandel ein umfangreiches Angebot an Nisthilfen, die an geeigneten Stellen angebracht werden können.

Zurück
Bauherren schützen Schwalbe und Mauersegler
Mehlschwalben unter einem Dachüberstand