Verkauf von Bauplätzen im Lipshof

Delbrück (cr). Die Erschließungsmaßnahmen des Neubaugebietes „Lipshof“ an der Rixelstraße in Sudhagen sind abgeschlossen. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,83 Hektar. Neun von den insgesamt vierzehn Bauplätzen werden von der Stadt Delbrück nach den gültigen Vergabebedingungen für Bauplätze zum Kauf angeboten.

Die restlichen Bauplätze verbleiben in privater Hand. Die Grundstücke haben eine Größe von 570 bis 912 Quadratmeter. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt laut Stadtverwaltung seit dem 01. Dezember 2022 vor.

In diesem Baugebiet wurde bereits eine Kindertagesstätte errichtet, die am 01. August 2023 ihren Betrieb aufgenommen hat. Die in der Bauplatzbewerberliste der Stadt Delbrück verzeichneten Interessenten haben Ende September 2023 die Bewerbungsunterlagen erhalten. Alle Bauplatzinteressenten können sich noch bis zum 20. Oktober 2023, um einen Bauplatz bewerben.

„Wir freuen uns sehr, dass wir nun auch in Hagen wieder neue Bauplätze anbieten können. Es war und ist immer unser Ziel, Bauinteressierten ein bezahlbares städtisches Grundstück anzubieten, auch, um einem Wegzug in eine andere Stadt vorzubeugen“, so Bürgermeister Werner Peitz.

Die gültigen Vergabebedingungen sowie den Bebauungsplan Nr. 124 „Lipshof“ finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt Delbrück unter www.delbrueck.de

Häufig gestellte Fragen zur Bauplatzvergabe

Wie dürfen die städtischen Bauplätze bebaut werden?
Die Festsetzungen für die Bebauung ergeben sich aus dem für das jeweilige Baugebiet geltenden Bebauungsplan.

Gibt es Nutzungsbeschränkungen?
Auf den städtischen Bauplätzen sind ausschließlich Eigenheime zu errichten; Grundstücke für den Mietwohnungsbau werden nicht angeboten. Die Anzahl der Wohnungen wird auf zwei Wohneinheiten je Bauplatz begrenzt.

Was ist ein Eigenheim im Sinne der städtischen Vergaberichtlinien?
Um ein Eigenheim handelt es sich dann, wenn ein Wohngebäude, das ausschließlich dem Wohnen dient, mit nicht mehr als zwei Wohnungen errichtet wird und der Eigentümer sich verpflichtet, in eine Wohnung in diesem Haus erstmals selbst, ggf. auch mit Familienangehörigen, mit Hauptwohnsitz einzuziehen und mindestens fünf Jahre ab tatsächlichem Einzug ständig darin zu wohnen. Sofern sich in dem Wohngebäude zwei Wohnungen befinden, kann eine Wohnung vermietet werden, jedoch erst dann, wenn die andere Wohnung vorher vom Eigentümer bezogen ist. Falls ein Doppelwohnhaus gebaut wird, ist eine Wohnung je Haushälfte zulässig.

Wann muss der städtische Bauplatz bebaut sein?
Der Bauplatz muss innerhalb von drei Jahren im Rohbau bebaut werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, ist der Bauplatz an die Stadt Delbrück zurückzugeben. Das unbebaute Grundstück kann nicht freihändig weiterverkauft werden; es besteht nur die Möglichkeit der Rückgabe an die Stadt.

Wann erfolgt der Straßenendausbau?
Die Bauplätze in den Baugebieten sind regelmäßig über neue Erschließungsstraßen, die zunächst als Baustraßen angelegt werden, erreichbar. Der endgültige Straßenausbau erfolgt, wenn die Bebauung im Baugebiet überwiegend abgeschlossen ist; dann wird auch die Straßenbeleuchtung erstellt.

Was kosten die städtischen Bauplätze?
Der Kaufpreis für den Grund und Boden beträgt in
    • Delbrück-Mitte: 50,00 € / m²
    • Boke, Bentfeld, Ostenland und Westenholz: 30,00 € / m²
    • Anreppen, Hagen, Lippling, Schöning und Steinhorst: 28,00 € / m²

Hinzu kommen noch die Infrastruktur- und Vermessungskosten, die Erschließungs-, Kanalanschluss- und Wasseranschlussbeiträge sowie die Kosten für den Schmutz- bzw. Regenwasserkontrollschacht, die in den einzelnen Gebieten unterschiedlich sind.

Wo erfahre ich alles zur staatlichen Wohnungsbauförderung?
Falls staatliche Wohnungsbaufördergelder in Anspruch genommen werden sollen, erfahren Sie hierzu Näheres bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/lebenslagen/dienstleistungen/63-wohnraumfoerderung.php

Bauleitpläne auf der Homepage der Stadt Delbrück einsehbar
Alle Bauleitpläne, die Gültigkeit haben, sind unter www.delbrueck.de einsehbar. Darüber hinaus werden auch die Bauleitpläne, die noch nicht beschlossen wurden und sich noch im Verfahren befinden, auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

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Verkauf der Bauplätze im Baugebiet „Lipshof“ in Hagen
In Sudhagen können wieder neue Bauplätze angeboten werden. Darüber freuen sich Marion Hüser (Fachbereich Zentrale Dienste, Stadt Delbrück) und Bürgermeister Werner Peitz.