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Alte Kaminöfen austauschen

Delbrücker Markt

Westfalen-Lippe (akz). Zwischen 1985 und 1994 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden, da ab dem 31. Dezember 2020 strengere Feinstaubregeln gelten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Ihnen Tipps, damit Sie Ihren Kaminofen weiterhin umweltschonend und energieeffizient nutzen können.

Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.

Jeder Kaminofennutzer kann selbst für niedrigere Emissionen sorgen. Es empfiehlt sich, nur unbehandeltes Brennholz zu verwenden, das gut abgelagert und trocken ist.

Mit Brennholz zu heizen ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte.

Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800/ 809 802 400.

Quelle: AKZ-Presse/spp-o

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Vor dem Stichtag 31.12.2020: Alte Kaminöfen austauschen oder nachrüsten
Vor dem Stichtag 31.12.2020: Alte Kaminöfen austauschen oder nachrüsten. Foto: Lilli/stock.adobe.com/Verbraucherzentrale Bundesverband e.V./akz-o