Artikel

Land NRW fördert neue Mietwohnungen

Startseite

Kreis Paderborn (krpb). Auch in diesem Jahr fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Bau oder die Neuschaffung von Mietwohnungen sowohl mit zinsgünstigen Darlehen als auch mit Tilgungsnachlässen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der dringend benötigt wird. Der Neubau oder die Neuschaffung von Mietwohnungen kann grundsätzlich in allen Kommunen des Kreises Paderborn unterstützt werden, wobei ein besonderer Bedarf in den Städten Bad Lippspringe, Delbrück, Hövelhof und Paderborn gesehen wird.

Bedingung für die Förderung ist, dass die neuen Wohnungen für eine festgesetzte Dauer zu vorgegebenen, bezahlbaren Preisen vermietet werden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Förderangebot deutlich verbessert: Die Förderdarlehen wurden erhöht und die Bewilligungsmieten sind angehoben worden. Als Grunddarlehen werden je nach Kommune im Kreis Paderborn bis zu 2.360 Euro je m² Wohnfläche gewährt. Die Bewilligungsmieten betragen bis zu 6,40 Euro je m² Wohnfläche.

Daneben können weitere sogenannte Zusatzdarlehen z. B. für standortbedingte Mehrkosten, besondere Wohnumfeldqualitäten (Quartiersplatz, Sinnesgärten, Dach- oder Fassadenbegrünung), Passivhäuser, Bauen mit Holz oder Mieteinfamilienhäusern beansprucht werden.

Als Gegenleistung muss der Förderempfänger Mietpreis- und Belegungsbindungen für die Dauer von 20, 25 oder 30 Jahren eingehen. Dies bedeutet, dass die geförderten Wohnungen nur zu festgelegten Mietpreisen, die jährlich um 1,5 Prozent der Ausgangsmiete erhöht werden können, vermietet werden dürfen und nur an Haushalten, die einen Wohnberechtigungsschein beanspruchen können, überlassen werden dürfen. Einen Wohnberechtigungsschein kann z. B. ein Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern erhalten, wenn sein Bruttojahreseinkommen jährlich den Betrag von ca. 54.600 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar gilt grundsätzlich eine Grenze von jährlich fast 30.000 Euro (Bruttorenten).

Die Förderdarlehen sind bis zum Ablauf des 15. Jahres zinsfrei, danach jährlich mit 0,5 Prozent zu verzinsen und mit 1 oder 2 Prozent (auf Antrag) zu tilgen. Daneben ist jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent zu entrichten.

Der Kreis Paderborn hat im letzten Jahr annährend 18 Millionen Euro an Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen für den Neubau von 97 Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern bewilligt. Darüber hinaus wurden für den Neubau von 26 Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderungen ca. 1,7 Millionen Fördermittel zur Verfügung gestellt. Auch für das Jahr 2021 stellt das Land NRW wieder ausreichend Fördermittel zur Verfügung.

Weitere Informationen erteilt das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn telefonisch unter 05251 308-6322 oder -6323.

Bericht: Meike Delang/Kreisverwaltung Paderborn

Zurück
Land NRW fördert Schaffung von neuen Mietwohnungen
Bezahlbarer Wohnraum gesucht:: Land NRW fördert Schaffung von neuen Mietwohnungen Foto: Pixabay