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NRW-Fördergelder für Mietwohnungen

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Kreis Paderborn (krpb). Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau oder Ausbau, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Darauf weist das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn hin.

Ziel der Förderung sei es, Haushalten mit geringem Einkommen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, der im Kreis Paderborn dringend benötigt werde.

Gefördert wird demnach die Neuschaffung von Mietwohnungen sowohl mit zinsgünstigen Darlehen als auch mit Tilgungsnachlässen. Daneben können weitere sogenannte Zusatzdarlehen (zum Beispiel für standortbedingte Mehrkosten, Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten (zum Beispiel Dach- oder Fassadenbegrünung, Quartiers- oder Bolzplatz) beansprucht werden.

Die Neuschaffung von Mietwohnungen kann grundsätzlich in allen Kommunen des Kreises Paderborn unterstützt werden, wobei ein besonderer Bedarf in den Städten Bad Lippspringe, Delbrück, Hövelhof und Paderborn bestehe.

Als Gegenleistung muss der Förderempfänger Mietpreis- und Belegungsbindungen für die Dauer von 25 oder 30 Jahren eingehen.

Der Kreis Paderborn hat im Jahr 2022 mehr als 9 Millionen Euro an Fördermitteln in Form von zinsgünstigen Darlehen für den Neubau von 58 Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern bewilligt.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich 2023 das Förderangebot deutlich verbessert: Die Förderdarlehen wurden erhöht, ausreichende Fördermittel stehen zur Verfügung.

Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 – 14, berät Interessenten gerne persönlich nach Vorabsprache oder telefonisch unter 05251 308-6322 oder 05251 308-6323.

Quelle: Pressebericht der Kreisverwaltung Paderborn

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NRW-Fördergelder für Mietwohnungen
Zum Thema Fördergelder für Mietwohnungen berät das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 – 14, nach Vorabsprache oder telefonisch unter 05251 308-6322 oder 05251 308-6323.