NRW-Förderung für Einzelhandel vor Ort

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Delbrück (pm). Mit einem aktuellen Programm fördert das Land Nordrhein-Westfalen den stationären Einzelhandel. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie erstmalig digital aufstellen oder den Ausbau von digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen.
 
Mit dem Projektaufruf "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken" will das Land Unternehmen durch die Corona-Krise und auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Eine bis zu 90-prozentige Förderung von Dienstleistungen und Sachausgaben erhalten Betriebe, die sich zukunftsfähig in der digitalen Welt aufstellen und beispielsweise ihre Homepage erneuern, einen Online-Shop starten, ein Social-Media-Konzept einführen oder neue Schulungen zu digitalen Themen für ihre Mitarbeitenden anbieten. Der maximale Zuschuss beträgt dabei 12.000 Euro.
 
Das Land nimmt noch bis zum 31. August Bewerbungen von Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl zwischen einer und 49 Personen entgegen, die mindestens seit dem 1. Januar 2020 existieren und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Die Projektlaufzeit beginnt mit der Bewilligung und endet am 31. Dezember 2020.
 
Alle Voraussetzungen und weitere Infos zur Bewerbung gibt es online unter www.digihandel.nrw Fragen beantwortet außerdem die WESt telefonisch unter 02551 69 2700 oder per E-Mail an post@westmbh.de.

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Förderung im Rahmen der Corona-Krise
Digitalisierung im stationären Einzelhandel: Förderprogramm des Landes läuft noch bis Ende August. Bis zu 90-prozentige Förderung von Investitionen im Rahmen der Corona-Krise möglich