Kreis und Mieterbund verlängern Kooperation
Gütersloh (ih). Die seit Mai 2014 bestehende Kooperation des Jobcenters und der Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh mit dem Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V. geht in die Verlängerung: Die Partnerschaft wird bis Ende April 2021 weiter laufen. Mieter, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, können sich weiterhin kostenlos nach Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh an die Fachleute des Mieterbundes wenden.
Sobald Betroffene Anhaltspunkte für eine ungerechtfertigte Mieterhöhung sehen, Unstimmigkeiten in Heiz- und Nebenkostenabrechnungen finden oder generell Mietmängel feststellen, können sie die fachkompetente Beratung des Mieterbundes in Anspruch nehmen.
"Die Kooperation hilft Antragstellern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe gegen diese Missstände vorzugehen. Denn die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder auch die Mitgliedschaft in einem Mieterverein ist für diesen Personenkreis häufig finanziell nicht möglich", erklärt Stefan Susat, Abteilungsleiter Materielle Hilfen im Jobcenter Kreis Gütersloh
Durch die Fortführung der Kooperation können das Jobcenter Kreis Gütersloh und die Abteilung Soziales weiterhin Betroffene an den Mieterbund OWL e. V. vermitteln. Wie alle Mitglieder des Mieterbundes bekommen die Leistungsbezieher eine umfassende mietrechtliche Prüfung und Beratung.
"Jeder Mieter muss sich, unabhängig von seinem Einkommen, gegen unberechtigte Forderungen seines Vermieters wehren können. Dafür setzen wir uns in dieser Kooperation ein", versichert Veronika Rosenbohm, Vorstandsvorsitzende des Mieterbundes Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V. Etwa 19.000 Mitglieder nutzen aktuell das Dienstleistungsangebot des Mieterbundes OWL, unter anderem in der Geschäftsstelle in Gütersloh.
"Der Kreis Gütersloh übernimmt dabei den Jahresbeitrag beim Mieterbund", ergänzt Susat. Im Falle tatsächlich ungerechtfertigter Mieten oder Nebenkosten, kommt das durch die Beratung eingesparte Geld dann dem Kreis Gütersloh zugute.
Alleine in den vergangenen zwei Jahren übernahm der Kreis Gütersloh Beiträge für rund 160 Mitgliedschaften. "Die vom Kreis aufgewendeten Mitgliedsbeiträge sind ein Gewinn für Antragsteller und Kreis. Das Verhältnis von finanziellem Aufwand und Nutzen ist deutlich im Plus", erklärt Susat. Der Kreis Gütersloh trägt derzeit für rund 9.500 Haushalte zumindest einen Teil der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einer Mietwohnung. Die Ausgaben beliefen sich allein im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im vergangenen Jahr auf gut 43,5 Millionen Euro.
Bericht: Isabelle Helmke