IHK: 2G-Regel im Handel nicht zielführend

Startseite

Bielefeld (pm). Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) betrachtet die Umsetzung der 2G-Regel im Handel nicht als zielführend, um das Infektionsgeschehen zu verringern. Der Handel sei kein Pandemietreiber.

Zudem schütze die seit Frühjahr 2020 durchgehend geltende Maskenpflicht Kunden und Mitarbeitende. Mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft in vielen Geschäften nur noch Geimpfte oder Genesene zuzulassen, werde besonders im Innenstadthandel zu Umsatzeinbrüchen führen.

Gleichzeitig werde dadurch der Wettbewerb zwischen geöffneten und geschlossenen, zwischen online und stationärem Einzelhandel weiter verschärft. Darüber hinaus stelle 2G im Einzelhandel durch die Kontrollen einen erheblichen Mehraufwand für die Einzelhändler dar, eventuell mit erheblichen Haftungsrisiken.

Die IHK appelliert in diesem Zusammenhang an die Kundschaft, den stationären Facheinzelhandel weiterhin zu unterstützen. Sollte die Politik an der beschlossenen 2G-Regel festhalten, sei eine Anpassung der bis März 2022 verlängerten Wirtschaftshilfe an die neuen Gegebenheiten zwingend notwendig und die zügige Umsetzung sowie schnelle Auszahlung von existenzieller Bedeutung.

Zurück
IHK: 2G-Regel im Handel nicht zielführend
Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) betrachtet die Umsetzung der 2G-Regel im Handel nicht als zielführend, um das Infektionsgeschehen zu verringern. Der Handel sei kein Pandemietreiber.