Haushaltsreden von Peitz und Hartmann

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Delbrück (pm). Im Mittelpunkt der Ratssitzung am 10. November 2022 in der Delbrücker Stadthalle standen in Verbindung mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 die Reden von Bürgermeister Werner Peitz und Kämmerin Ingrid Hartmann.

Auch für das Haushaltsjahr 2023 verzichten wir bewusst auf eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze beziehungsweise der Grundsteuer A und B", stellte Bürgermeister Peitz gleich zu Beginn heruas. "Wohl wissend, dass die Stadt Delbrück zu einer der 30 Kommunen von 396 in NRW gehört, die die absolut niedrigsten Hebesätze erhebt. 

"Trotz sehr besorgniserregender Aussichten schlagen wir Ihnen zum 01.01.2023 keine Anhebung der Steuerhebesätze vor, um Haushalte und Unternehmen mit Blick auf die hohen Energiekosten und die allgemeinen Preissteigerungen nicht noch zusätzlich zu belasten", unterstrich auch Kämmerin Hartmann. Da aber niemand die Entwicklung des Ukrainekrieges, der Inflation oder der noch nicht ausgestandenen Corona-Pandemie verlässlich vorherzusagen könne, und der sich dramatisch verschlechternden Liquiditätslage absolut keine Spielräume für zusätzliche freiwillige Leistungen gebe, sollte jedem klar sein, so Hartmann.

Hier nun die Haushaltsreden im Wortlaut

Bürgermeister Werner Peitz sagte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die wichtigste Information zuerst: Wie in den vergangenen Jahren auch, schlägt Ihnen die Verwaltung nun zum 8. Mal hintereinander keine Steuerhöhungen vor. Auch für das Haushaltsjahr 2023 verzichten wir bewusst auf eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze bzw. der Grundsteuer A und B. Wohl wissend, dass die Stadt Delbrück zu einer der 30 Kommunen (von 396 in NRW) gehört, die die absolut niedrigsten Hebesätze erhebt.

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,
es ist jetzt etwas mehr als ein halbes Jahr her, dass der russische Aggressor Putin einen menschenverachtenden Angriffskrieg gegen die Ukraine entfesselt hat.

Der 24. Februar 2022, wird als der Tag in die Geschichtsbücher eingehen, an dem die europäische Friedens- und Sicherheitsordnung aus den Fugen gerissen wurde. Als ein Tag, der eine Zeitenwende in der Sicherheitspolitik in Europa darstellt.

Dieser Krieg hinterlässt nur Tod, Elend, Verderben und eine in weiten Teilen zerstörte Ukraine, aus der bereits mehrere Millionen Menschen geflüchtet sind. Was keiner mehr für möglich gehalten hat, dieser Krieg findet in Europa statt.

Wir sind uns angesichts dieser humanitären Katastrophe, unserer Verantwortung als friedliche und freiheitsliebende Stadt bewusst und wir handeln auch danach. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine heißen wir bei uns in Delbrück herzlich willkommen.

Es gibt eine großartige Aufnahme-, Hilfs-, Geld- und Sachspendenbereitschaft in unserer Stadt. So konnten bereits mehrere Konvois aus Delbrück in Richtung ukrainischer Grenze starten. Etliche Sattelzüge mit zig Tonnen Bekleidung, Lebensmitteln, Desinfektionsmitteln, Stromerzeugern, Sanitärprodukten, Arzneimitteln, medizintechnischer Produkte, sogar Feuerwehrfahrzeuge und vieles mehr, haben wir von Delbrück in Richtung Ukraine auf den Weg gebracht, um direkt vor Ort zu helfen.

Diese Fahrten wurden von Delbrückerinnen und Delbrückern initiiert und durchgeführt. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei allen, die in verschiedenen Funktionen dazu beigetragen haben. Auf eine namentliche Nennung habe ich hier bewusst verzichtet, da sich so viele Menschen mit Herzblut und großem Engagement eingebracht haben und allen der gleiche Respekt und unser aller Dank zusteht.

Die Bereitschaft, Menschen aus der Ukraine bei uns in Delbrück unterzubringen, ist riesengroß, ebenso auch die damit verbundene Herausforderung, allen gerecht werden zu können. Wissen muss man dazu, dass seit Jahren viele geflüchtete Menschen, auch aus anderen Kulturkreisen, bei uns in der Stadt untergebracht sind und noch immer regelmäßig neue Flüchtlingszuweisungen aus anderen Krisengebieten der Welt erfolgen. Viele Menschen aus der Ukraine konnten anfangs noch privat untergebracht werden. Wir, als Stadt, konnten zusätzlich zirka 50 Wohnungen requirieren. Doch nun stoßen wir an unsere Kapazitätsgrenzen.
 
Bereits im März hatten wir die Ortschaften Schöning und Sudhagen darüber informiert, dass ggf. die Sporthallen für die Unterbringung genutzt werden müssten. Da wusste noch niemand, was wirklich auf uns zu kommt und viel schlauer sind wir auch heute nicht.

Die beiden Hallen wurden nun im September mit Geflüchteten aus der Ukraine belegt und die Sporthalle in Ostenland wurde bereits zur Unterbringung weiterer Flüchtlinge vorbereitet. Sudhagen, Schöning und auch Ostenland tragen diese Maßnahmen vorbildlich mit und bieten auch den Menschen Hilfe direkt vor Ort an. Das verdient unser aller Dank, Anerkennung und Respekt.

Wir alle wissen aber nicht, wie viele Menschen uns noch zugewiesen werden. Wir wissen auch nicht, wann die Hallen wieder freigegeben werden können. Eine Aussage dazu zu treffen wäre unseriös. Die Planung und Vorbereitungen für weitere Notunterkünfte laufen auf Hochtouren.

Ich bin sehr stolz darauf, wie eng die Menschen in unserer Stadt gegen dieses menschliche Unrecht zusammenstehen. Ich bin stolz auf die beeindruckende Hilfsbereitschaft aller Delbrücker*innen und auch auf die außerordentliche Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung, die hier in besonderem Maße beteiligt ist.


Sehr geehrter Damen und Herren,
Putins Krieg hat bereits in der ganzen Welt tiefe Wunden geschlagen, die Narben hinterlassen werden und viele Ängste auslösen vor z.B. Hungersnöten, Energiekrisen, Wirtschaftskrisen, eine um sich greifende Inflation sowie Arbeitsplatzängsten bis hin zu Existenzängsten.

Ja, die Situation ist sehr ernst, aber wir dürfen uns jetzt nicht verrückt machen lassen und ja, wir müssen Vorsorge treffen.

Wir übernehmen dabei auch Verantwortung in vielen Bereichen, die uns finanziell sehr, sehr teuer zu stehen kommen werden. Sei es bei der Unterbringung von Flüchtlingen, in der Energiewirtschaft, bei der Klimawende, bei der Mobilitätswende, für die Bildung, für den ÖPNV usw..

Meine Hauptsorge gilt jedoch dem sozialen Frieden in unserer Stadt. So brauchen wir den starken Zusammenhalt und die Solidarität aller Akteure, um durch diese schwere Zeit so gut es geht durchzukommen. Nur wenn alle Beteiligten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an einem Strang ziehen, werden wir diese Krise meistern und dass wir die Krise gemeinsam meistern, davon bin ich felsenfest überzeugt.

Wie Sie alle wissen, halte ich mich bei der Haushaltseinbringung mit Aussagen zu den finanziellen Dingen immer stark zurück, denn das wird anschließend unsere Kämmerin übernehmen. Sie wird Ihnen wieder wie gewohnt kompetent, transparent und ausführlich alle Zahlen, Daten und Fakten detailliert vorstellen.

Aber ein paar Projekte möchte ich dennoch kurz ansprechen.

Der Bau des neuen Rathauses läuft gemäß Zeitplan, sodass wir davon ausgehen können, im Spätherbst 2023 in dem neuen Gebäude alle Fachbereiche unter einem Dach zusammenführen zu können. Bis dahin werden wir auch einen grünen Platz erhalten – der um das Rathaus herum ebenfalls neu entsteht -  der seinen Namen dann aber auch wirklich verdient.

Leider haben aber Lieferkettenprobleme und jetzt auch noch der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu Preissteigerungen geführt.

So auch bei der Sanierung des Gymnasiums. Doch hier wurden im Nachhinein zusätzlich noch viele versteckte Baumängel entdeckt, die es nun auch zwingend gilt abzustellen.

Zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr in unserer Stadt müssen wir auch in die Erstellung von 2 neuen Feuerwehrgerätehäusern sowie in die Erweiterung bzw. Sanierung bestehender Feuerwehrgerätehäuser investieren. Beginnen werden wir mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Ostenland.

Der Ausbau eines Glasfasernetzes in den Außenbereichen steht nun baulich kurz vor dem Abschluss. Daher haben wir in Kooperation mit dem Kreis Paderborn nun auch den nächsten und hoffentlich letzten Schritt ins Auge gefasst, d.h. die Erschließung der grauen Flecken. Dazu werden nun erst die Planungen und alles andere auf den Weg gebracht und zu gegebener Zeit natürlich dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Werte Zuhörerinnen und Zuhörer, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt erwarten, dass der Bürgermeister, sowie Rat und Verwaltung die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt sichern. Heute ist Delbrück eine prosperierende Stadt die zum Leben, Wohnen, Arbeiten und Einkaufen einlädt sowie über eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur verfügt. Darüber hinaus ist Delbrück ein leistungsstarker und beliebter Wirtschaftsstandort in unserer Region und Häuslebauer können sich trotz sehr hoher Baukosten und steigender Sollzinsen, immer noch den Traum vom eigenen Haus verwirklichen.

Delbrück genießt den Ruf einer kinder- und familienfreundlichen Stadt und verfügt über ein attraktives, beispielgebendes Bildungsangebot. So wird z.B. allein in 2023 eine neue dreigruppige Kita des Kreissportbundes Paderborn in Anreppen entstehen, in Sudhagen eine zweigruppige Einrichtung von der Lebenshilfe Paderborn, in Lippling eine 4gruppige Einrichtung von den Steppke-Kitas und in Delbrück-Mitte ein 5gruppige Einrichtung von Pari-Aktiv, die dann aber eine 3gruppige Einrichtung ersetzen wird. Damit noch nicht genug: Die Kitas in Schöning und Steinhorst sowie die kirchlichen Kitas am Wiemenkamp, in Sudhagen und auch in Westenholz werden jeweils um eine weitere Gruppe erweitert. Weiterhin unterhält die Stadt Delbrück ein vielfältiges Sport-, Freizeit- und Kulturangebot.

Damit die Wettbewerbsvorteile im direkten Vergleich zu anderen Kommunen so bestehen bleiben, müssen wir diese Vorteile auch weiterhin festigen und ausbauen. Zum Bespiel durch die nun fast abgeschlossene Realisierung unserer Glasfaserstrategie für alle, bei der uns nur das „graue Flecken“-Programm in der Umsetzung fehlt, die Sanierung des Gymnasiums, die Festigung der  Schulcampuslösung zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler, die Erstellung einer neuen 3fach-Sporthalle, Fertigstellung des neuen Rathauses mit allen Dienstleistungs- und Serviceangeboten der Stadtverwaltung unter einem Dach, mit einem grünen Platz in der Stadtmitte der auch seinen Namen verdient, der Bau und die Planung neuer Feuerwehrgerätehäuser, die Umsetzung von Klima und Energieprojekten, Städtebauliche Anbindung der Weststadt an die Innenstadt, durch die gezielte Weiterentwicklung zur digitalen Stadt usw., usw..

Wie Sie alle wissen, hat die Stadtverwaltung Delbrück bereits viele Planungen zur Stadtentwicklung erarbeitet, die sich nun aber letztlich auch im Regionalplan und später im Landesentwicklungsplan wiederspiegeln werden. Dabei geht es insbesondere um die Ausweisung von Bau- und auch Gewerbeland.

Zusammengefasst heißt das, wir haben in den vergangenen Jahren bereits sehr viele zukunftsweisende Projekte vorangetrieben und dabei wichtige Infrastrukturmaßnahmen zum Wohle der Menschen in unserer Stadt umgesetzt. Und Dank der erfolgreichen Umsetzung dieser umfangreichen Planungen, Erneuerungen und Verbesserungen hat unsere Stadt eine tolle, eine vorbildliche und auch beispielgebende Entwicklung genommen.

Die Ausgangssituation ist leider dieses Jahr anders. Standen in den Vorjahren die Zeichen immer auf Wachstum, so verdunkeln sich nun die Wolken um den städtischen Haushalt zunehmend, wie unsere Kämmerin gleich ausführen wird.

Liebe Mitglieder des Stadtrates,
ich kann jetzt nur an Sie alle appellieren, die Warnhinweise von Frau Hartmann nicht zu ignorieren. Ein „Weiter so“ kann es nicht geben. Wir sind insoweit sehr gut beraten, den finanzwirtschaftlichen Hinweisen unserer Kämmerin nicht nur Glauben zu schenken, sondern ihnen auch zu folgen.

Natürlich weiß ich, dass das politisch sehr schwierig ist, dies in der Bevölkerung umzusetzen. Wünsche zu erfüllen und Geld zu verteilen, um die Wählerinnen und Wähler zufriedenen zu stellen, ist einfacher, als das Gegenteil, also unliebsame Einsparungen nach außen zu vertreten.  

Aber unsere mündigen Bürgerinnen und Bürger verstehen auch, dass in der jetzigen krisengeschüttelten Zeit auch Einschränkungen im städtischen Haushalt unabdingbar sind und mehr noch, diese auch von einer weitsichtigen Politik erwartet werden. Insbesondere erwartet man von uns, dass wir maßvoll handeln und Kreditaufnahmen wo immer möglich vermeiden müssen, um nicht sämtliche Belastungen in die zukünftigen Generationen zu verschieben.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ganz herzlich bedanken darf ich mich ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Delbrück für die konstruktive Zusammenarbeit.

Es ist für mich sehr beeindruckend, mit wieviel Begeisterung sie sich in den unterschiedlichsten Bereichen einbringen und so kompetent die vielen zurzeit laufenden Großprojekte verantwortlich planen, steuern und zum Erfolg führen. Darüber hinaus auch immer bereit sind, eine Extrameile zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger zu gehen. Insbesondere die stete Mehrarbeit unter Coronabedingungen wurde von allen beispielgebend mitgetragen, was auch mal deutlich gesagt werden muss.

Jetzt könnte man sagen, das ist ja auch ihre Pflicht. Doch wer nur annähernd weiß oder versteht oder verstehen will, welch großes Rad die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Delbrück gerade drehen, für den ist das nicht selbstverständlich.

Für mich jedenfalls ist das vorbildlich, beispielgebend und verdient unser aller Dank, Respekt und auch Anerkennung.

Ich bin sehr stolz auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser - unserer Stadtverwaltung Delbrück und freue mich sehr und bedanke mich dafür, auch ein Teil dieser Stadtverwaltung sein zu dürfen.

Ich bedanke mich herzlich bei allen Ratsmitgliedern, allen Gruppierungen und Institutionen, die sich in die Stadtentwicklung mit einbringen und auch bei der Presse für die gute Zusammenarbeit im Jahresverlauf 2022. Auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit freue ich mich und lade Sie herzlich ein, sich auch weiterhin zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung unserer Stadt zu beteiligen.

Wie Sie sicherlich gemerkt haben, habe ich ganz bewusst auf Zahlen und Daten verzichtet. Die werden wir jetzt von unserer Kämmerin, Frau Ingrid Hartmann, wie immer, verständlich und transparent vermittelt.

Daher möchte ich mich last but not least, ganz herzlich bei dem Fachbereich II Finanzen bedanken. Die Aufstellung eines Haushaltes ist ein riesiges Zahlenwerk und in der Zusammenfassung mit sehr, sehr viel Arbeit verbunden. Alle die daran mitwirkten, haben in den letzten Wochen wieder einmal eine hervorragende Arbeit geleistet. Herzlichen Dank dafür.

Einzelheiten zum Haushaltsplanentwurf 2023 entnehmen Sie bitte nun dem Vortrag und den Erläuterungen von unserer Kämmerin, Frau Hartmann.

Kämmerin Ingrid Hartmann sagte:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

als ich Ihnen vor ziemlich genau einem Jahr an dieser Stelle den Haushaltsentwurf für das
Jahr 2022 präsentiert habe, war die Welt – zumindest in der Stadt Delbrück - noch einiger-
maßen in Ordnung. Zwar war die Corona-Pandemie nach wie vor präsent, negative Auswir
kungen auf den Haushalt der Stadt Delbrück ergaben sich dadurch aber kaum. So wies der
Planentwurf für 2022 einen Überschuss aus, der später im Nachtragshaushalt sogar noch
deutlich nach oben korrigiert werden konnte. Die Gewerbesteuererträge lagen mit mehr als
29 Mio. € zum Ende des Jahres 2021 auf Rekordniveau und auch die Verschuldung der Stadt bewegte sich - trotz millionenschwerer Investitionen - auf einem im interkommunalen Vergleich sehr niedrigen Level. Die Ausgleichsrücklage war, dank positiver Jahresabschlüsse in den Vorjahren, ebenfalls gut gefüllt.

Zu diesem Zeitpunkt ahnte wohl niemand, dass wir uns nur ein Jahr später in einer völlig anderen Situation wiederfinden würden – in einer Situation, die unsere bisherige Haushaltsplanung völlig auf den Kopf stellt und gehörig ins Wanken bringt. So hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar dieses Jahres nicht nur unermessliches Leid über viele Menschen in den betroffenen Kriegsgebieten gebracht, sondern in der Folge weltweit zu einer sehr kritischen Gemengelage geführt, mit weitreichenden Folgen für Staat und Gesellschaft.

Der durch den Krieg ausgelöste verstärkte Zustrom von Flüchtlingen, die sehr hohe Inflation, anhaltende Lieferengpässe und Materialknappheit und v.a. die explodierenden Energiekosten stellen auch die Stadt Delbrück vor enorme Herausforderungen in bisher nie dagewesener Größenordnung. Wie extrem die finanziellen Auswirkungen dieser multiplen Krisenereignisse auf unseren Haushalt sind, zeigt ein Vergleich der zu erwartenden Jahresergebnisse in diesem und im nächsten Jahr:

So weist der Ergebnisplan für das laufende Jahr lt. Nachtragshaushalt vom 29.09.2022 noch einen Überschuss von mehr als 2,83 Mio. € aus. Für 2023 erwarten wir nach derzeitigem Planungsstand dagegen ein Defizit von fast 7,63 Mio. €. Das heißt: von einem Jahr zum nächsten verschlechtert sich unsere Ergebniserwartung um fast 10,5 Mio. €. Ohne die seitens des Landes vorgeschriebene Isolierung der durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg bedingten Haushaltsbelastungen, auf die ich später noch näher eingehen werde, läge der Fehlbetrag in 2023 statt bei 7,63 Mio. € sogar bei mehr als 10 Mio. €. Auch in den Folgejahren werden jeweils extreme Fehlbeträge erwartet, die sich bis zum Ende der Mittelfristplanung auf über 23,3 Mio. € summieren. Das, meine Damen und Herren, ist wirklich dramatisch!

Zwar wird es aus heutiger Sicht möglich sein, die Fehlbeträge bis einschließlich 2026 durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken, doch wird diese dadurch bis zum Ende der Mittelfristplanung komplett aufgezehrt. Ohne die Isolierung von krisenbedingten Haushaltsbelastungen wäre dieser Punkt schon deutlich früher erreicht. Ohne Ausgleichsrücklage wiederum kann ein Haushalt künftig nur noch durch Inanspruchnahme der sog. Allgemeinen Rücklage erreicht werden, was gleichzusetzen ist mit dem Abbau von Eigenkapital. Eine solche Situation gilt es unbedingt zu vermeiden, führt sie doch bei Überschreiten bestimmter gesetzlich geregelter Grenzen über kurz oder lang in die Haushaltssicherung. Zurückzuführen ist diese besorgniserregende Entwicklung im Wesentliche auf folgende Faktoren:
Da ist zum einen die Kreisumlage, die im kommenden Jahr drastisch steigen wird. So erhöht sich allein der städtische Anteil an der allgemeinen Kreisumlage um 1,84 Mio. € auf
18,52 Mio. €. Die Jugendamtsumlage steigt ebenfalls erheblich, und zwar um 1,17 Mio. € auf fast 11,4 Mio.€. Erstmals ab 2023 erhebt der Kreis außerdem eine Sonderumlage zur Finanzierung der Defizite im ÖPNV. Daran ist die Stadt Delbrück mit einem Umlageanteil von mehr als 834 T€ beteiligt. Zusammen mit den gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderten Umlagen für die Musikschule und die Kreisfahrbücherei muss die Stadt Delbrück in 2023 fast 31 Mio. € und damit rd. 3,85 Mio. € mehr an den Kreis abführen, als bisher.

Deutlich steigen werden im kommenden Jahr auch die Personalkosten. Diese erhöhen sich in 2023 voraussichtlich um 1,7 Mio. € auf 22,57 Mio. €. Für die tariflich Beschäftigten wurde eine Erhöhung von 4,5 % eingeplant, was angesichts der kürzlich von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen nach Lohnsteigerungen von 10,5 % keinesfalls zu hoch kalkuliert ist. Hier bleibt abzuwarten, wie der Tarifabschluss letztendlich ausfallen wird und ob unser Ansatz überhaupt ausreicht. Für die Beamtinnen und Beamten wurde die zum 01.12.2022 bereits beschlossene Besoldungserhöhung von 2,8 % berücksichtigt. Für die Folgejahre wurden für alle Beschäftigten Personalkostensteigerungen von jeweils 3 % in Ansatz gebracht. In der Planung berücksichtigt wurden außerdem die Kosten für eine zusätzliche, vom Rat bereits im Juni 2022 beschlossene Stelle im Sozialamt. Hinzu kommen Ausgaben für die im Mai 2022 erzielte Tarifeinigung im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, die in den Ansatzzahlen des Vorjahres noch nicht berücksichtigt waren, da die Vereinbarung erst nach Verabschiedung des Haushaltsplanes beschlossen worden ist. Die Tarifeinigung sieht monatliche Zulagen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst von 3,5 % auf die Tabellenentgelte 2022 vor, und zwar bis zum 31.12.2026. Von den allgemeinen Tariferhöhungen im TVöD ab 01.01.2023 profitieren die betreffenden Personen aber ebenfalls, so dass sich für eine zahlenmäßig sehr
große Gruppe von Beschäftigten eine Tariferhöhung von 8 % ergibt. Allein im Bereich der
Kindertageseinrichtungen müssen die Ansätze für Personalkosten daher um 1,07 Mio. € auf insgesamt 12,73 Mio. € erhöht werden.

Massive Kostensteigerungen sind auch im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu erwarten. Diese sind im Haushalt 2023 mit insgesamt 14,05 Mio. € veranschlagt.

Das sind 1,7 Mio. € mehr als im laufenden Jahr. Vor allem die Kosten für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen erhöhen sich dramatisch, und zwar um mehr als 1,1 Mio. €, was insbesondere auf die extremen Preissteigerungen für Strom und Gas, aber auch auf deutlich erhöhte Reinigungskosten zurückzuführen ist. Im Bereich der Abfallbeseitigung werden ebenfalls Mehrkosten erwartet, und zwar von rd. 275 T€, und auch die Schülerbeförderungskosten fallen infolge der gestiegenen Preise für Diesel und Benzin deutlich höher aus als bisher. Mit 1,5 Mio. € liegen diese rd. 120 T€ über dem Ansatz des Vorjahres.

Während allein die Kreisumlage, die Personalkosten und die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen im kommenden Jahr zusätzliche Aufwendungen von rd. 7,25 Mio. € erwarten lassen, ergeben sich vor allem aufgrund der hohen Inflation auch erhöhte Mittelbedarfe in vielen anderen Bereichen, die im Vorbericht zum Haushaltsplan näher erläutert sind. Insgesamt summieren sich die laufenden Aufwendungen im Haushalt 2023 auf rd. 89,4 Mio. €. Das sind 9,5 Mio. € mehr als im laufenden Jahr. Dem gegenüber stehen Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit i.H.v. nur 78,92 Mio. € - ein Minus von 3,31 Mio. € im Vergleich zum laufenden Jahr.

Verschlechterungen auf der Ertragsseite sind in 2023 insbesondere bei der Gewerbesteuer zu befürchten. Vor allem die explodierenden Energiekosten werden neben vielen anderen Problemen dazu führen, dass zahlreiche Betriebe, trotz aller Anstrengungen, ihre Gewinnerwartungen deutlich nach unten korrigieren müssen oder gar Verluste einfahren werden. Dies wird spürbare Rückgänge bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer zur Folge haben. Zwar wirken sich die zu erwartenden Verschlechterungen aus verminderten endgültigen Festsetzungen teilweise erst in den Folgejahren ab 2024 aus; es ist aber sehr wahrscheinlich, dass zahlreiche Unternehmen bereits ihre laufenden Vorauszahlungen für 2023 werden herabsetzen lassen. Angesichts der konjunkturellen Unwägbarkeiten sind verlässliche Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens nahezu unmöglich. Auf Basis der aktuell festgesetzten Vorauszahlungen und davon ausgehend, dass in 2023 nur mit geringen Nachzahlungen für Vorjahre zu rechnen sein dürfte, werden für das kommende Jahr Gewerbesteuererträge von nur noch 25,5 Mio. € in Ansatz gebracht. Das sind 2,3 Mio. € weniger als im laufenden Jahr veranschlagt.
Ertragsausfälle werden außerdem bei den Einkommensteueranteilen erwartet. Anders als in den Vorjahren lagen bei der Aufstellung des diesjährigen Haushaltsplanentwurfes noch keine Informationen zur voraussichtlichen Höhe des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor.

Die sogenannte Orientierungsdaten des Landes, die für eine verlässliche Haushaltsplanung unabdingbar sind, werden den Kommunen nach Informationen des Städte- und Gemeindebundes voraussichtlich erst im Laufe dieses Monats zur Verfügung gestellt. Für den Haushaltsplanentwurf kann der Einnahmeansatz für die Einkommensteuer somit nur geschätzt werden.

Die Ergebnisse der kürzlich erfolgten Herbst-Steuerschätzung sind dabei nur bedingt hilfreich, da hierzu noch die regionalisierten Werte fehlen. Zwar sind nach den jüngsten Prognosen ab 2023 Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer zu erwarten; allerdings berücksichtigen die Schätzungen nicht die Auswirkungen des von der Bundesregierung bereits auf den Weg gebrachten, aber noch nicht endgültig beschlossenen Inflationsausgleichsgesetzes und weiterer Entlastungspakete. So soll ab dem kommenden Jahr u.a. der steuerliche Grundfreibetrag deutlich steigen. Auch sind Maßnahmen zur Abmilderung der sog. kalten Progression sowie weitere Gesetzesänderungen geplant, die das Aufkommen aus der Einkommensteuer spürbar senken werden. Die sehr optimistischen Einnahmeerwartungen aus der Herbst-Steuerschätzung werden also in Kürze schon wieder überholt sein und können somit nicht als Grundlage für die Haushaltsplanung übernommen werden.

Wie massiv sich steuerliche Entlastungen auf die Höhe der Einkommensteuer auswirken können, hat sich bereits in diesem Jahr gezeigt. So hat die Stadt Delbrück im III. Quartal 2022 nur noch Einkommensteueranteile i.H.v. rd. 2,9 Mio. € bekommen. In den ersten beiden Quartalen waren es noch jeweils mehr als 4 Mio. €. Zurückzuführen ist dieser deutliche Rückgang auf die beschlossenen Entlastungspakete, die u.a. im September dieses Jahres die Auszahlung einer Energiepauschale von 300 € an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und weitere Hilfsmaßnahmen vorsahen. Die hierfür benötigten Gelder wurden aus dem Aufkommen der Einkommensteuer finanziert, so dass in der Folge deutlich weniger Geld zur Verteilung an die Städte und Gemeinden zur Verfügung stand. Die Kommunen wurden von diesen massiven Einnahmeverlusten völlig überrascht, gab es doch im Vorfeld keinerlei Hinweise darauf, dass sie an der Finanzierung der vom Bund beschlossenen Entlastungen beteiligt würden. Zwar handelt es sich bei den bislang beschlossenen Maßnahmen überwiegend um Einmaleffekte, allerdings ist ab 2023, vor allem durch das geplante Inflationsausgleichgesetz, mit weiteren, nicht nur temporären Einnahmeausfällen bei der Einkommensteuer zu rechnen. Für das kommende Jahr werden bei dieser Position nach eigener Schätzung daher nur noch Erträge i.H.v. 15 Mio. € in Ansatz gebracht. Das sind 800 T€ weniger als im laufenden Jahr veranschlagt.

Abzuwarten bleibt, ob die zu erwartenden Einnahmeausfälle bei den Einkommensteueranteilen in irgendeiner Form seitens des Bundes kompensiert werden.
Deutlich geringer als im Vorjahr fallen in 2023 auch die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte aus. Trotz eingeplanter Mehreinnahmen aus einer notwendigen Anhebung der Gebühren für die Abfallbeseitigung, die Ihnen im Dezember noch zur Beschlussfassung vorgelegt wird, reduzieren sich die Erträge bei dieser Position insgesamt um 1,2 Mio. € auf rd. 5,6 Mio. €. Der erhebliche Rückgang ist im Wesentlichen auf deutlich geringere Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe zurückzuführen. Durch den in diesem Jahr erfolgten Verkauf der Grundstücke im Baugebiet Lerchenweg sind die Erträge bei dieser Position in 2022 außergewöhnlich hoch. Dabei handelt es sich also nur um einen Einmaleffekt.

Meine Damen und Herren, allein die zu erwartenden Verschlechterungen bei den gerade genannten Haushaltspositionen summieren sich auf fast 11,55 Mio. €. Zwar gibt es an der einen oder anderen Stelle im Haushaltsplan auch Verbesserungen, die ebenfalls im Vorbericht er läutert sind; allerdings reichen diese bei weitem nicht aus, um die zu erwartenden Verschlechterungen auch nur ansatzweise zu kompensieren. So verbleibt, wie eingangs erwähnt, unterm Strich im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit ein erhebliches Minus von fast 10,5 Mio. €, das nur durch die Isolierung krisenbedingter Haushaltsbelastungen auf rd. 7,63 Mio. € reduziert werden kann.

Das Instrument der Isolierung von Haushaltsbelastungen, die auf die Corona-Pandemie zu
rückzuführen sind, gibt es bereits seit 2020. Nunmehr hat die Landesregierung eine Ge-
setzesänderung auf den Weg gebracht, wonach erstmals im Jahresabschluss 2022 und in der Haushaltsplanung ab 2023 auch durch den Ukraine-Krieg bedingte Haushaltsbelastungen, wie zum Beispiel die deutlich gestiegenen Energiekosten, aus dem laufenden Ergebnis herauszurechnen und als außerordentlicher Ertrag auszuweisen sind. Für das Jahr 2023 ergibt sich im städt. Haushalt dafür ein Betrag von rd. 2,83 Mio. €. Erstmals ab 2026 erfolgt dann die ergebniswirksame Abschreibung aller seit 2020 separierten Haushaltsschäden, und zwar über eine Dauer von maximal 50 Jahren. Im Haushalt der Stadt Delbrück werden bis Ende 2026 in Summe voraussichtlich rd. 14,1 Mio. € zu isolieren sein. Selbst bei einer Ausschöpfung des maximalen Abschreibungszeitraumes, der aus meiner Sicht aber deutlich zu lang ist, würde der städtische Haushalt über 5 Jahrzehnte mit mehr als 280 T€ pro Jahr zusätzlich belastet. Bei einer Verkürzung der Abschreibungsdauer läge die jährliche Belastung noch um ein Vielfaches höher.

Ich persönlich sehe diese vom Land verordnete Vorgehensweise äußerst kritisch, hat sie doch mit den zu beachtenden Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nichts mehr zu tun. Haushaltsergebnisse werden über Jahre künstlich „schön“ gerechnet und spiegeln keineswegs die tatsächliche finanzielle Lage der Kommunen wider. Hinzu kommt, dass die Isolierung von Mehraufwendungen und Ertragsausfällen lediglich eine Buchungshilfe darstellt, mit der krisenbedingte Haushaltsbelastungen in die Zukunft verschoben werden. Ein Zufluss von Liquidität ist damit aber nicht verbunden. Hier ist das Land dringend aufgefordert, den Kommunen endlich echte Finanzhilfen zu gewähren!

Wie dringend solche Finanzzuweisungen auch in der Stadt Delbrück benötigt werden, zeigt
ein Blick in den Finanzplan. Während im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit in den
vergangenen Jahren durchweg Finanzmittelüberschüsse i.H.v. mehreren Mio. € pro Jahr erwirtschaftet werden konnten, reichen ab 2023 die laufenden Einzahlungen nicht einmal mehr aus, um die laufenden Auszahlungen zu finanzieren. So fehlen allein in 2023 liquide Mittel von mehr als 7 Mio. €; bis Ende 2026 sind es insgesamt sogar fast 20 Mio. €. Unser Finanzmittelbestand wird demnach im Zeitraum der Mittelfristplanung fast vollständig verbraucht sein. Auch ist nicht auszuschließen, dass zwischenzeitlich Kredite zur Liquiditätssicherung benötigt werden.

Auch im investiven Bereich fehlen Finanzmittel in erheblichem Umfang, nicht zuletzt, weil vor allem in 2023 das Investitionsvolumen mit 26,77 Mio. € außergewöhnlich hoch ist. Ein Großteil der im Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen investiven Auszahlungen entfällt auf Infrastrukturmaßnahmen. Die hier geplanten Bauvorhaben umfassen eine Größenordnung von rd. 5,23 Mio. €.

Die Maßnahmen mit dem größten Auszahlungsvolumen sind dabei:
Bau eines zentralen Schulbusbahnhofes an der Ladestraße 1.400.000 € 
Endausbau des westl. Gehweges an der Graf-Sporck-Str. 600.000 € 
Grunderwerb für Straßen 400.000 € 
Endausbau des Baugebietes Speit ́s Kamp (inkl. Stettiner Str.) 400.000 €
Anlegung v. Baustraßen in neuen Baugebiete (BG Höber,
BG Horstfeld II, BG Austenfeld, Erweiterung BG Schafbreite) 385.000 €
Bau einer zentralen Haltestelle am Rasenweg (inkl. Fußweg) 360.000 €
Erneuerung von Wirtschaftswegen 250.000 €
 Endausbau des Baugebietes Suternstraße 225.000 €.

Neben Infrastrukturmaßnahmen sind in 2023 außerdem noch folgende größere Investitionen geplant:
 Sanierung u. Erweiterung des Gymnasiums (Teilbetrag) 8.500.000 €
 Erwerb von Grundstücken u. Ausgleichsflächen 3.810.000 €
 Neubau des Rathauses (Teilbetrag) 2.775.000 €
 Bau einer Dreifachsporthalle in Delbrück.-Mitte (Teilbetrag) 1.500.000 €
 Anschaffung v. Wohnraum für Flüchtlinge u. Obdachlose 810.000 €
 Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen (einschl. Beladung) 543.500 €
 Einrichtung/Ausstattung für das neue Rathaus 450.000 €
 Erweiterung der Kita Steinhorst (Teilbetrag) 330.000 €.

Den für 2023 geplanten investiven Auszahlungen von 26,77 Mio. € stehen investive Einzah
lungen aus Zuweisungen, Erschließungsbeiträgen und Grundstücksverkäufen in Höhe von nur 7,86 Mio. € gegenüber. Die Tatsache, dass auch im laufenden Verwaltungsbereich keine Liquiditätsüberschüsse mehr erwirtschaftet werden, die zur anteiligen Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden könnten, hat zur Folge, dass die fehlenden Finanzmittel ab 2023 zu einem Großteil durch Darlehen finanziert werden müssen. Allein für 2023 ergibt sich demnach ein rechnerischer Kreditbedarf von mehr als 18,9 Mio. €. Bis zum Ende der Mittelfristplanung werden weitere Kredite von rd. 12,1 Mio. € hinzukommen.

Die Verschuldung der Stadt Delbrück wird sich somit nach jetzigem Planungsstand in den kommenden Jahren von derzeit 12,9 Mio. € auf fast 44 Mio. € erhöhen. Die notwendigen Ausgaben und anteiligen Kredite für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Delbrück-Mitte sind darin noch gar nicht eingerechnet. Da die Nullzins-Phase endgültig der Vergangenheit angehört, steigt mit jedem Kredit, den wir aufnehmen, auch die Zinsbelastung deutlich an, und zwar auf mehrere hunderttausend Euro pro Jahr.

Meine Damen und Herren, noch nie waren die Prognosen für die Entwicklung der städtischen Finanzen so düster wie bei der diesjährigen Haushaltsplaneinbringung. Aber auch noch nie war ein Etatentwurf mit so vielen Unsicherheiten behaftet wie in diesem Jahr, da uns wichtige Eckwerte, wie etwa die Orientierungsdaten des Landes, noch immer nicht vorliegen. Selbst wenn uns bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushaltsplanes im Dezember konkretere Prognosewerte zur Verfügung stehen werden, bleibt die Finanzlage insgesamt sehr volatil, vermag doch niemand die Entwicklung des Ukrainekrieges, der Inflation oder der noch nicht ausgestandenen Corona-Pandemie verlässlich vorherzusagen.

Aber was heißt das jetzt für die Finanzen der Stadt Delbrück und die anstehenden Haushaltsberatungen? Nun, dass es angesichts der extremen Defizite im Ergebnisplan und der sich dramatisch verschlechternden Liquiditätslage absolut keine Spielräume für zusätzliche freiwillige Leistungen gibt, sollte jedem klar sein. Trotzdem möchte ich es an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen. Alle Vorhaben, vor allem im investiven Bereich, sind auf ihre zwingende Notwendigkeit zu prüfen und je nach Dringlichkeit zu priorisieren. Es können nicht alle Maßnahmen gleichzeitig und sofort umgesetzt werden. Einige Planungen werden angesichts der dramatischen Verschlechterung unserer Finanzlage bis auf weiteres auch ganz aufgegeben werden müssen, will man nicht vollständig die Kontrolle über die städtischen Finanzen verlieren.

Es muss nicht jeder Ortsteil einen neuen Dorfplatz haben. Noch voll funktionsfähige Feuer-
wehrfahrzeuge müssen nicht sofort ersetzt werden, nur, weil die planmäßige Abschreibungsdauer erreicht wurde. Auch wenn es für bestimmte Vorhaben Zuschüsse vom Land oder Bund gibt, ist im Vorfeld immer sehr genau zu prüfen, ob es nicht günstiger wäre, eine Investition ganz ohne Fördergelder umzusetzen, ist doch oftmals deutlich mehr zu investieren als eigentlich erforderlich wäre, nur um überhaupt die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Neubauprojekte müssen grundsätzlich bedarfsgerecht und allenfalls auf Standardniveau geplant werden und nicht nach den teilweise deutlich darüberhinausgehenden Anforderungen irgendwelcher Förderprogramme oder den Wunschvorstellungen künftiger Nutzergruppen.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder zahlreiche Vereinsanträge mit der Bitte um finanzielle Unterstützung, über die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu diskutieren sein wird. Mehr denn je kann ich nur eindringlich an Sie appellieren, bei der Entscheidung über diese Anträge einen sehr strengen Maßstab anzulegen! Das Projekt mit dem größten Investitionsvolumen auf der diesjährigen Antragsliste ist eindeutig das geplante „Haus der Vereine“ in Sudhagen - ein sehr ambitioniertes, ein aus meiner Sicht aber auch ziemlich überdimensioniertes Vorhaben, soll doch hier nicht nur ein neues Sportheim, sondern ein Dorfgemeinschaftshaus für alle Vereine des Ortes entstehen. So nachvollziehbar der Wunsch nach einem gemeinsamen Vereinshaus aus Sicht der Antragsteller auch sein mag - wirklich notwendig ist im Zusammenhang mit der Verlagerung des Sportplatzes nur der Neubau eines Sportheimes. Nur hierfür kann es eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt geben, und zwar maximal in der Größenordnung, in der in den letzten Jahren auch Sportheimbauten in andern Ortsteilen bezuschusst worden sind. Wegen der gebotenen Gleichbehandlung aller Vereine gilt dies übrigens ganz unabhängig von der zu erwartenden dramatischen Verschlechterung der städtischen Finanzlage. Dies ist dem Sportverein Sudhagen gegenüber im Vorfeld auch immer in aller Deutlichkeit kommuniziert worden.

Meine Damen und Herren, die Aussichten für die Entwicklung der städtischen Finanzen sind dramatisch – das haben meine Ausführungen hoffentlich gezeigt. Für alle, die den Ernst der Lage noch immer nicht erkannt haben, fasse ich die Kernaussagen zum Haushalt für 2023 und die Folgejahre zum Schluss meiner Ausführungen gerne noch einmal kurz zusammen:
 Für 2023 erwarten wir ein Rekorddefizit von mehr als 7,6 Mio. € im Ergebnisplan. Bis
Ende 2026 summieren sich die Fehlbeträge auf über 23,3 Mio. €. Die Ausgleichsrück-
lage wird dadurch nach und nach vollständig aufgezehrt.

In keinem Jahr der Planung werden die laufenden Einzahlungen ausreichen, um die
laufenden Auszahlungen zu decken. Unser Liquiditätsbestand reduziert sich dadurch
bis Ende 2026 nahezu auf null, so dass auch Kredite zur Liquiditätssicherung erforder-
lich werden.

Zur Finanzierung von Investitionen werden bis 2026 rd. 31 Mio. € zusätzliche Kredite
benötigt. Unsere Verschuldung wird sich dadurch auf fast 44 Mio. € erhöhen. Die Zins-
belastungen werden von Jahr zu Jahr rasant steigen, und zwar auf mehrere hundert-
tausend Euro pro Jahr.

Trotz dieser sehr besorgniserregenden Aussichten schlagen wir Ihnen zum 01.01.2023 keine Anhebung der Steuerhebesätze vor, um Haushalte und Unternehmen mit Blick auf die hohen Energiekosten und die allgemeinen Preissteigerungen nicht noch zusätzlich zu belasten. Für die Folgejahre können Steuererhöhungen aber keinesfalls ausgeschlossen werden!

Zwar haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass die Jahresergebnisse in der Regel besser ausfallen, als es die vorherige Planung erwarten ließ, und wenn das auch im Jahr 2023 und in den Folgejahren so sein sollte, wäre das sehr erfreulich. Darauf verlassen sollten Sie sich diesmal allerdings nicht!

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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