Firmenberatung bei Inklusion ins Berufsleben

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Bielefeld (ik). Ein neues Beratungsangebot zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt bieten die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) in Ostwestfalen-Lippe.

Angesiedelt sind die Fachberaterinnen und Fachberater bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen zu Bielefeld, bei der IHK Lippe zu Detmold, bei der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, bei der Landwirtschaftskammer NRW sowie bei den Integrationsfachdiensten (IFD) in Bielefeld und Gütersloh, Lippe und Minden-Lübbecke.

Die Fachberaterinnen und Fachberater arbeiten als Lotsen eng mit allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie zum Beispiel mit den Integrationsfachdiensten, den regionalen Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und der Deutschen Rentenversicherung. So sei eine umfassende Expertise garantiert. Ansprechpartner sind Benjamin Lowack, IHK Ostwestfalen, Jennifer Rapier, IHK Lippe, Jürgen Altemöller, Handwerkskammer, Tanja Iken, Landwirtschaftskammer, Dirk Lange-Mensing, IFD Bielefeld und Kreis Gütersloh, Maren Wierutsch, IFD im Kreis Lippe, und Sylvia Rose, IFD Kreis Minden-Lübbecke.

„Viele Menschen mit Behinderung sind engagierte und gut ausgebildete Fachkräfte. Mit unserer Fachberatung für Inklusion möchten wir die Unternehmen unterstützen, das Potenzial von Menschen mit Behinderung zu identifizieren und es erfolgreich im Betrieb einzusetzen“, sagt Petra Pigerl-Radtke, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ostwestfalen. „Eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung allein sagt ja zunächst überhaupt nichts über die Leistungsfähigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters aus. Sie deutet lediglich darauf hin, dass bei der Beschäftigung gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden sollten, zum Beispiel durch eine bauliche oder technische Anpassung des Arbeitsplatzes an die individuellen Bedürfnisse der Person“, unterstreicht Carl-Christian Goll, Geschäftsführer Berufsbildung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld.

Die EAA sind seit dem 1. Januar 2022 im SGB IX § 185a als Baustein des Teilhabestärkungsgesetzes verankert. Sie sind im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), LWL-Inklusionsamt Arbeit, tätig und werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Der LWL hat die EAA als Regionalteams bei Wirtschaftskammern und Integrationsfachdiensten angesiedelt, um die Nähe zu Unternehmen mit der fachlichen Expertise zum Thema Inklusion und Rehabilitation zu verbinden. „Gerade in Bezug auf den bestehenden Fachkräftemangel kann betriebliche Inklusion eine Nischenlösung darstellen, weil entsprechendes Potenzial bisher nicht voll ausgeschöpft wurde“, so Stefan Sievers, Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe.

Laut Fachkräftereport 2022 der Deutschen Industrie- und Handelskammer nehme der Fachkräfteengpass, trotz angespannter Wirtschaftslage und unsicherer Erwartungen, weiter zu. Mehr als jedes zweite Unternehmen könne offene Stellen zumindest teilweise nicht besetzen.

Weitere Informationen zum Angebot der EAA:

eaa-westfalen-lippe.de »

Quelle: IHK-Bericht

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