Büren auf dem Weg zum Bürgerwindpark

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Büren (am). Die Stadt Büren möchte die weitere Entwicklung im Bereich Windenergie trotz veränderter Planungsverantwortlichkeit weiterhin mitgestalten. Sie setzt dabei auch auf die Möglichkeit, städtische Flächen oder Flächen Dritter für den Ausbau der Windenergie und die Initiierung eines Bürgerwindparks zu nutzen. Der Stadtrat hat hierzu am 31.08.2023 einstimmig eine neue Windenergiestrategie für Büren beschlossen.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, gelte die gesetzliche Vorgabe bis 2027 1,8 Prozent der Landesfläche NRWs für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen, erklärt dazu die Verwaltung. Die planungsrechtliche Ausweisung dieser Flächen erfolge nunmehr verbindlich auf Ebene der Regionalplanung durch die Bezirksregierung und nicht mehr im städtischen Flächennutzungsplan. Für das Stadtgebiet Büren stuft demnach die neue Potenzialstudie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bis zu 630 Hektar Fläche als potenziell geeignet für die Windenergie ein – 490 Hektar mit insgesamt 64 Anlagen sind derzeit bereits im rechtkräftigen Flächennutzungsplan für die Stadt Büren gesichert.

Aufgrund der Differenz zwischen den potentiell geeigneten und den tatsächlich ausgewiesenen Flächen sei eine Festlegung von zusätzlichen Flächen in Büren im weiteren Regionalplanverfahren zu erwarten. „Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, die vereinbarten Klimaschutzziele bis 2045 zu erreichen und unterstützen daher auch die Energiewende. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, dass beim Ausbau der Windenergie auch unsere örtlichen Belange weiterhin Berücksichtigung finden“, betont Bürgermeister Burkhard Schwuchow. „Es ist wichtig, die Windenergieproduktion in eine lokalere Wertschöpfung zu überführen, von der auch die Bürener Bürgerschaft und Unternehmen stärker profitieren“, so Schwuchow weiter.

Der nun erfolgte Ratsbeschluss bilde die breite politische Basis hierfür und erlaube es auch die Initiierung eines Bürgerwindparks zu untersuchen. Bei der Planung eines solchen Projekts könne das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit dem Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ unterstützen, welches bei positivem Förderbescheid Fördermittel in Höhe von 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten bereitstelle.

„Die energetische Sanierung unserer städtischen Gebäude ist bereits im vollen Gange. Hierdurch senken wir die Verbräuche deutlich. Bei der Energieproduktion kann nun neben dem weiteren Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern unserer Liegenschaften auch die Windenergie eine wichtige Rolle für uns spielen. Dies würde auch den städtischen Haushalt entlasten“, erläutert Schwuchow. Inwiefern die stadteigenen Flächen oder die Flächen Dritter zur Windenergienutzung und zur Aktivierung für einen Bürgerwindpark geeignet sind, sei nun mit Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Büren im weiteren Prozess zu untersuchen. Mit ersten Ergebnissen sei frühestens Anfang 2024 zu rechnen.

Durch die im Baugesetzbuch neu eingeführte isolierte Positivplanung könnten dann, trotz der veränderten Planungssystematik, zusätzliche Flächen für die Windenergie im städtischen Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Dies würde auch sicherstellen, dass die Flächen im aufzustellenden sachlichen Teilregionalplan Windenergie zu berücksichtigen sind.  Insgesamt könne die Stadt Büren so die Verortung der zusätzlichen Windenergieflächen im Stadtgebiet weiterhin mitgestalten, zukünftig die Art und den Umfang der Aktivierung der Flächen bestimmen beziehungsweise mitbestimmen und die Bürener Bürgerschaft an der potentiellen Wertschöpfung teilhaben lassen.

Quelle: Pressebericht der Stadtverwaltung Büren/Alexander Menke

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Neue Strategie für Windenergie
Der Ratsbeschluss in Büren vom 31. August 2023 ermöglicht neue Möglichkeiten für den weiteren Ausbau proaktive Rolle für einen verträglichen der Windenergie. Bild: Pixabay