Bürgerdialog zum Thema Windenergie
Büren (he). Trotz Verlagerung der Planungskompetenz für die Windenergie auf die Ebene der Regionalplanung (s. Hintergrund) möchte die Stadt Büren die Entwicklung in diesem Bereich weiter mitgestalten und auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich aktiv in die Diskussion miteinzubringen und sich frühzeitig zu informieren. Vor diesem Hintergrund hat ein Bürgerdialog zum möglichen städtischen Windenergieprojekt „Bürgerwindpark Oberholz“ stattgefunden, bei dem offene Fragen geklärt und von Expertenteams Informationen über mögliche nächste Schritte eingeholt werden konnten.
Neben den Verantwortlichen der Stadt Büren und der RWZ BMR Erneuerbare Energien GmbH (kurz RBEE – der Projektvorhabenträger), den Planern und Gutachtern waren auch Vertreter der Sparkasse Paderborn-Höxter-Detmold, der VerbundVolksbank OWL eG und der Energiegenossenschaft Paderborner Land vertreten.
Der Bürgerdialog war im Messeformat angelegt, sodass die Anwesenden gezielt die Themen ansteuern konnten, die sie besonders interessierten. So kamen die technischen Spezifikationen des Windenergieprojekts, die Auswirkungen auf Flora und Fauna und die Maßnahmen zum Naturschutz zur Sprache. Für Klarheit konnte hier vor allem in Bezug auf einen etwaigen Eingriff in die Waldflächen gesorgt werden. André Stadermann, der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters und Leiter der Abteilung Planen und Bauen der Stadt Büren, wies darauf hin, dass bei einer möglichen Umsetzung des Windenergieprojekts ausschließlich die Kalamitätsflächen, also die Flächen, die befallene oder beschädigte Waldbestände aufweisen, betrachtet werden. „Es geht um einen möglichst verträglichen Eingriff in die bestehenden Strukturen. Selbstverständlich sollen und müssen dabei alle betroffenen Flächen durch ortsnahe Neuaufforstung ausgeglichen werden, sodass sich die Waldfläche in Büren tendenziell sogar vergrößern würde“, so Stadermann.
Darüber hinaus wurden Potenziale für eine lokale Wertschöpfung und Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe der Bürgerschaft – beispielsweise in Form von Nachrangdarlehen, Sparbriefen oder Genossenschaftsanteilen – diskutiert, wobei insbesondere der letzte Punkt das Interesse der Bürgerinnen und Bürger weckte. Die Veranstaltung bot zudem Anlass zu Gesprächen unabhängig vom Windenergieprojekt „Bürgerwindpark Oberholz“ und über die Windenergie im Allgemeinen im Stadtgebiet Büren. So konnten die Anwesenden unterschiedlichste Aspekte ansprechen und gemeinsam mit den Expertinnen und Experten erörtern.
Auch über den Bürgerdialog hinaus sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Fragen und Anregungen per E-Mail an beteiligung@bueren.de zu richten, sodass am Ende alle Seiten von einem etwaigen Planverfahren profitieren können. Die Ergebnisse des Bürgerdialogs sowie mögliche nächste Schritte bei der Entwicklung eines Bürgerwindparks im Oberholz sollen voraussichtlich im Dezember 2024 im Rat der Stadt Büren beraten werden.
Hintergrund:
Eine erste Vorstellung der Flächenkulisse im aufzustellenden Regionalplan durch die Bezirksregierung Detmold im Oktober 2023 hatte bei den Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn, so auch der Stadt Büren, große Bedenken hervorgerufen, da die ermittelten Potentialflächen erheblich von den vorhandenen Windenergieflächen in den Kommunen abwichen.
Aufgrund starker Bedenken der Städte und Gemeinden hat die Bezirksregierung die Planungssystematik insoweit geändert, dass zunächst geprüft wird, welche kommunalen Windenergieflächen in den neuen sachlichen Teilregionalplan Windenergie übernommen werden können. Erst im zweiten Schritt wurden zusätzliche Potentialflächen ermittelt, um das Flächenziel des Landesentwicklungsplans NRW für die Planungsregion OWL von 13.888 Hektar zu erreichen. Der Regionalrat hat am 16. September 2024 beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planentwurf durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass diese zeitnah stattfinden wird.
Ziel der Bezirksregierung Detmold ist es, das Planverfahren im Sommer 2025 abzuschließen. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses über den sachlichen Teilregionalplan Windenergie die rechtskräftigen Planungen der Kommunen in den Regionalplan übernommen werden.