Europawahl am 26. Mai

Gütersloh (ih). Am Sonntag, 26. Mai, wird das Europäische Parlament gewählt. Die rund 270.000 Wahlberechtigten im Kreis Gütersloh können ihr Kreuz auf dem Stimmzettel bei der Landes- oder Bundesliste einer Partei oder politischen Vereinigung machen. Wahlkreise gibt es bei der Europawahl nicht, damit auch keine Wahlkreis-Direktkandidaten. Dafür aber reichlich Auswahl: 40 Parteien oder politische Vereinigungen werben um die Stimmen der Wähler. Dadurch erreicht auch der Stimmzettel Rekordlänge: Stolze 93,5 cm, mehrfach gefalzt und mit einer abgeschnittenen Ecke in der rechten oberen Ecke, damit blinde und sehbehinderte Wähler ihn in Schablonen einlegen können. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kann, hat wie üblich Gelegenheit, per Briefwahl die Stimme abzugeben.

Seit dem Wochenbeginn werden von den 13 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet an alle im Wählerverzeichnis der Kommune eingetragenen Personen die Wahlbenachrichtigungen versandt, wie schon bei den vorhergehenden Wahlen in Briefform. Wer bis zum 5. Mai keine erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlamt im Rathaus melden.

Eine Neuerung hat sich noch in den letzten Tagen ergeben: Das Bundesverfassungsgericht hat den bisherigen Ausschluss des Wahlrechts für Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, und von wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Straftätern für verfassungswidrig erklärt. Am 15. April hat das Bundesverfassungsgericht zudem per Eilentscheidung festgelegt, dass dieser Personenkreis auch an der Europawahl teilnehmen kann. Da diese Personen jedoch bislang nicht im Wählerverzeichnis stehen, können sie nun bis zum 5. Mai die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen oder vom 6. bis 10. Mai Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, damit auch sie an der Europawahl teilnehmen können. Ansprechpartner hierfür sind die Wahlämter im jeweiligen Rathaus.
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann wie üblich auf drei Wegen Briefwahlunterlagen beantragen: Zum einen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag aufgedruckt, mit dem man bei der Gemeindebehörde die Briefwahlunterlagen schriftlich anfordern kann.
Ferner können die Briefwahlunterlagen aber auch online über das Internet-Angebot der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beantragt werden; die betreffende Homepage-Adresse ist auf den Wahlbenachrichtigungen abgedruckt. Noch schneller und einfacher geht es mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wer besonders in Eile ist oder sich und der Allgemeinheit durch Verzicht auf den Briefversand Kosten ersparen möchte, kann auch direkt in den Rathäusern mündlich Briefwahl beantragen und dort auf Wunsch gleich seine Stimme abgeben. Nur telefonisch können die Briefwahlunterlagen nicht beantragt werden.

Egal, ob man sich für die schriftliche, die elektronische oder die mündliche Antragstellung im Rathaus entscheidet: Der Antrag sollte möglichst frühzeitig - spätestens jedoch bis zum 24. Mai, 18 Uhr - gestellt werden. Danach ist die Erteilung eines Wahlscheins nur noch in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr. Stellt jemand stellvertretend für andere Personen einen Antrag, so muss er hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wer zu dem Verfahren genauere Auskünfte benötigt, kann sich selbstverständlich auch an das Wahlamt seiner Stadt oder Gemeinde wenden.

Auf jeden Fall sollte man seinen Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein möglichst frühzeitig wieder an die Kommune zurückschicken, damit die Stimme rechtzeitig in die Auszählung am Wahlabend gelangt.

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Europawahl am 26. Mai
93,5 cm, 40 Parteien: Ann-Kathrin Peek vom Wahlamt der Kreisverwaltung präsentiert bei der Auslieferung an ihre Kollegen in den örtlichen Wahlämtern den rekordverdächtigen Stimmzettel für die Europawahl am 26. Mai. Foto: Kreis Gütersloh