Ausschuss unterstützt Ankauf von Belegungsrechten

Blickpunkt OWL

Sozialausschuss der Stadt Delbrück unterstützt einstimmig den „Ankauf von Belegungsrechten“

Delbrück (cr). Als erste Kommune im Kreis Paderborn erwägt die Stadt Delbrück die Möglichkeit, vorhandenen Wohnraum-bestand für Haushalte zu sichern, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Neben der wachsenden Zahl von obdachlosen Menschen haben in Delbrück mittlerweile auch Alleinerziehende oder Haushalte mit Migrationshintergrund Probleme, eine angemessene Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden. In dem „Ankauf von Belegungsrechten“ sehen die Familienbeauftragte der Stadt Delbrück, Rita Köllner und der Leiter des Fachbereiches Soziales, Ulrich Mehringskötter, ein geeignetes Wohnraumförderungsinstrument, dass sie nun dem Sozialausschuss vorstellten.

Impulsgeber für den „Ankauf von Belegungsrechten“ ist das Netzwerk „Der Kreis Paderborn hält zusammen - für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“, das zum Thema „bezahlbaren Wohnraum“ in 2018 alle Bürgermeister und Fraktionen im Kreis Paderborn angeschrieben und über die sich zuspitzende Situation auf dem Wohnungsmarkt informierte.

„Wir haben in Delbrück über 100 Haushalte die wohnungssuchend sind und erwarten noch mehr als 100 Personen, die wir aufzunehmen haben“, erläutert Mehringskötter die zum Teil prekäre Situation auf dem sozialen Wohnungsmarkt. „Gleichzeitig wird sich die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen in den nächsten Jahren auch in Delbrück erheblich verringern“, erklärt er weiter den aktuellen Handlungsbedarf.

„Um alten Wohnbestand den finanzschwächeren Menschen in Delbrück weiterhin zu erhalten, soll Vermietern der Vorschlag unterbreitet werden, der Stadt Delbrück das Belegungsrecht an freistehenden Wohnungen gegen einen Kompensationsbetrag abzutreten und ihr die Mieterauswahl zu überlassen“, erläutert Köllner die grundlegende Idee des „Ankaufs von Belegungsrechten“ im Sozialausschuss.

Der Rat der Stadt Delbrück wird in seiner nächsten Sitzung, am 11. April, entscheiden, ob er für den „Ankauf von Belegungsrechten“ außerplanmäßig Haushalsmittel zur Verfügung stellen wird.

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